Stadtplanung

Stadtplanung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die die Bedingungen für Wohnen, Arbeiten und Versorgen sowie Kultur und Freizeit steuert und somit den Rahmen für unterschiedliche Formen des Zusammenlebens bildet.

Stadtplanung berücksichtigt die örtlichen Anforderungen und übergeordneten Ziele und gewährleistet den Ausgleich zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Interessen. Veränderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen und Lebensbedingungen erfordern die Stadtplanung als vorausschauendes Lenkungsinstrument. Die Entwicklung und qualitätvolle Gestaltung des urbanen und ländlichen Lebensraumes hängt vor allem an der fachlichen Kompetenz und der visionären Kraft des Stadtplaners.
Stadtplanung ist eine interdisziplinäre Aufgabe und erfordert das Zusammenwirken im Team.

Der Stadtplaner arbeitet als Treuhänder und objektiver Berater für Kommunen sowie öffentliche und private Entscheidungsträger unter Einbeziehung aller Beteiligter und der Bürger. Stadtplanung ist auf längere Zeiträume ausgerichtet und wird von zahlreichen Faktoren bestimmt, wobei geänderte Rahmenbedingungen Modifikationen der Planung erlauben müssen. So beinhaltet Stadtplanung prozessorientiertes Denken, Entscheiden und Handeln.

Verzeichnis der bayerischen Stadtplaner

Die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ darf nur tragen, wer in die Stadtplanerliste der Bayerischen Architektenkammer beziehungsweise in einer anderen Landesarchitekten- oder Stadtplanerkammer eingetragen ist.

Die Eintragung erfolgt in einem förmlichen Verfahren durch den gemeinsamen Eintragungsausschuss, in dem die Studienvoraussetzungen, insbesondere die Schwerpunktbildung sowie eine zweijährige berufspraktische Tätigkeit im Anschluss an die Ausbildung überprüft wird (Art. 7 Abs. 2 BauKaG).

Ein Verzeichnis aller bayerischen Stadtplaner finden Sie in der Stadtplanerliste der Bayerischen Architektenkammer .

 

Orientierungshilfe

Nach bestandenem Studium der Stadtplanung, der Architektur mit Schwerpunkt im Städtebau, der Raumplanung mit Schwerpunkt im Städtebau, der Landschaftsplanung, des Bauingenieurwesens, Vermessungswesens jeweils mit Aufbau- oder Vertiefungsstudium der Stadtplanung oder des Städtebaus sowie anderer, gleichwertiger Ausbildungen ist nach dem Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG) eine praktische Tätigkeit von derzeit zwei Jahren erforderlich, um anschließend – nach förmlicher Eintragung in die Liste der Stadtplaner die Berufsbezeichnung Stadtplaner/in führen zu dürfen.

Den Absolventen soll in der Zeit zwischen dem Studienabschluss und der Führung der Berufsbezeichnung eine breit angelegte praktische Tätigkeit, möglichst unter Anleitung, zuteil werden.

Die vorliegende Orientierungshilfe dient, in Ergänzung der bereits bestehenden Orientierungshilfen für Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur sowie der Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur als Gesprächsgrundlage zur Abstimmung mit den Hochschulen und Akkreditierungsinstituten zur Einrichtung und Anerkennung von Stadtplanungsstudiengängen, als Information für Studierende zum Berufsbild, für Absolventen als Information zur zweijährigen praktischen Tätigkeit und nicht zuletzt als Information für die Fachöffentlichkeit, die Büroinhaber, Vorgesetzten und Verantwortlichen.