Stadtplanung - Leistungsspektrum
Die Berufsaufgaben des Stadtplaners sind die gestaltende, technische und umweltgerechte Orts-, Stadt- und Raumplanung unter Einbeziehung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange. Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung städtebaulicher Planungen. Basierend auf Rechtsgrundlagen, insbesondere dem Bau- und Planungsrecht, wird in folgende Arten der Planung unterschieden:
Die „formelle“ Planung: Auf Grundlage des Baugesetzbuches erarbeiten Stadtplaner in geregelten Verfahren wie der Flächennutzungsplanung oder der Bebauungsplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden alle für die Entscheidungen wichtigen Grundlagen, Ziele und Festsetzungen. Sie schaffen damit rechtliche Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und betroffene Bürger und gewährleisten die gerechte Abwägung öffentlicher und privater Belange.
Die „informelle“ Planung: Stadtplaner führen städtebauliche Untersuchungen durch und entwickeln Konzepte, die in Form von Entwicklungs-, Rahmen- und Gestaltungsplänen sowie von städtebaulichen Einzelgutachten eigenständige Planungsschritte darstellen oder die formelle Planung vorbereiten, erläutern und umsetzen. Informelle Pläne erhalten in der Regel keinen rechtverbindlichen Status, können aber selbstbindende Bedeutung für die Kommunen erlangen.
Das Planungsmanagement: Stadtplaner beraten bei rechtlichen und organisatorischen Verfahren. Sie führen Beteiligungsverfahren durch und moderieren, organisieren und steuern Projekte in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Kommunen und privaten Planungsträger.
Stadtplaner…
- … erstellen Planungskonzepte, Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien als Treuhänder und objektive Berater für Kommunen, Behörden und private Entscheidungsträger
- … erarbeiten Flächennutzungspläne und Bebauungspläne sowie vorbereitende Untersuchungen für Sanierungs- und Entwicklungsgebiete
- … entwerfen räumliche und funktionale Zusammenhänge und Gebäudefigurationen
- … entwickeln Stadtteile, sanieren Städte und erneuern Dörfer
- … koordinieren die Projektentwicklung und Projektsteuerung, betreuen Wettbewerbe, sorgen für objektive, verständliche Darstellung, beteiligen den Bürger und vermitteln die Planung der Öffentlichkeit
- … binden Hochbaumaßnahmen ein in das städtebauliche Umfeld ein
- … gestalten öffentliche Räume, Straßen, und Plätze
- … sind kompetente Partner der Auftraggeber (Kommunen, Investoren, Interessenverbände) im Sinne des Verbraucherschutzes und tragen durch Moderation und Mediation zur Interessenvermittlung und Konfliktlösung bei. Sie leisten damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Verantwortung für die Umwelt.
