Bautechnische Nachweise

Bautechnische Nachweise

Die Bayerische Architektenkammer führt die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß Art. 62 Abs. 2 erster Spiegelstrich und Brandschutz gemäß Art. 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO.

Eingetragen sind ausschließlich Tragwerksplaner und Brandschutzplaner, die zugleich Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer sind.

Die Eintragung als Tragwerksplaner berechitgt zur Nachweisberechtigung für den Standsicherheitsnachweis bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und bei sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind.

Die Eintragung als Brandschutzplaner berechtigt zur Nachweisberechtigung für den Brandschutznachweis der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinn der Verordnung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBO.