Aufgaben und Mitgliedschaft
- Aufgabenbereich
- Die Aufnahme in die Bayerische Architektenkammer
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Engagement für die Berufspolitik
- Öffentlichkeitsarbeit
- Förderung des Wettbewerbswesens
Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereich der Bayerischen Architektenkammer ist im Baukammerngesetz (BauKaG), das am 1. Juli 2007 das 1971 vom Bayerischen Landtag beschlossene Bayerische Architektengesetz abgelöst hat, festgelegt. Folgende wesentliche Aufgaben werden der Bayerischen Architektenkammer in Art. 13 BauKaG zugewiesen:
(1) 1Aufgabe der Architektenkammer ist es, die Baukultur, die Baukunst, das Bauwesen, das behindertengerechte Bauen, die Orts- und Stadtplanung sowie die Landschaftspflege zu fördern. 2Aufgabe der Ingenieurekammer-Bau ist es, die Baukultur sowie die Wissenschaft und die Technik des Bauwesens zu fördern. 3Aufgabe beider Kammern ist es,
1. die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder sowie das Ansehen des Berufsstandes zu wahren, die Mitglieder in Fragen der Berufsausübung zu beraten und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen,
2. die berufliche Ausbildung zu fördern und für die berufliche Fort- und Weiterbildung zu sorgen,
3. die nach diesem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Listen und Verzeichnisse zu führen und die danach notwendigen Bescheinigungen zu erteilen,
4. bei der Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken,
5. Behörden und Gerichte in allen die Berufsaufgaben betreffenden Fragen zu unterstützen,
6. auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung ergeben, hinzuwirken und
7. bei der Regelung des Sachverständigenwesens mitzuwirken.
(2) 1Die Kammern können Fürsorgeeinrichtungen für ihre Mitglieder und deren Familien schaffen. 2Für Mitglieder, deren Versorgung gesetzlich geregelt ist, darf die Teilnahme hieran nicht zwingend sein. (3) 1Die Kammern sind berechtigt, sich im Rahmen der Aufgaben nach Abs. 1 an Arbeitsgemeinschaften mit anderen Organisationen zu beteiligen. 2Eine Aufgabenübertragung ist dabei jedoch nicht zulässig.
Die Aufnahme in die Bayerische Architektenkammer
Über die Aufnahme in die Architektenliste (und damit die Mitgliedschaft in der Architektenkammer) entscheidet der Eintragungsausschuss, der - obwohl bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Architektenkammer angesiedelt - unabhängig von den Gremien der Kammer ist. Die Rechtsaufsicht über den Eintragungsausschuss führt das Innenministerium.
Aufgenommen werden kann, wer
- eine Abschlussprüfung in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder Akademie abgelegt hat;
- eine zweijährige praktische Betätigung in den Berufsaufgaben der jeweiligen Fachrichtung, möglichst ausgeglichen über den ganzen Tätigkeitsbereich, nachweisen kann;
- seinen Wohnsitz, seine Niederlassung oder seine überwiegende Beschäftigung in Bayern hat
Die zur Eintragung erforderlichen Unterlagen finden Sie hier. Wenn man eine Eintragung beabsichtigt, ist es sinnvoll, sich die Formblätter für die Tätigkeitsnachweise bereits nach dem Diplom zusenden zu lassen. Erfahrungsgemäß stellt es sich oft als schwierig heraus, im Nachhinein von früheren Arbeitgebern noch die erforderlichen Bestätigungen hinsichtlich der praktischen Tätigkeit zu erhalten. Für die Eintragung von Stadtplanern wurde ein gemeinsamer Eintragungsausschuss mit der Bayerischen Ingenieurekammer Bau gebildet.
Über die Aufnahme in die Stadtplanerliste entscheidet der gemeinsame Eintragungsausschuss. Eintragungsfähig in die Stadtplanerliste sind Absolventen eines städtebaulichen Studiengangs bzw. sonstigen Studiengangs mit einem städtebaulichen Schwerpunkt, die im Anschluss an das Studium eine zweijährige praktische Tätigkeit auf den Gebieten der Stadtplanung geleistet haben (Art. 7 Abs. 2 BauKaG). Die alleinige Aufnahme in die Stadtplanerliste führt nicht zur Mitgliedschaft bei der Bayerischen Architektenkammer.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Rechte und Pflichten der Kammermitglieder sind in der Satzung und in der Berufsordnung der Bayerischen Architektenkammer festgelegt. Die Berufsordnung regelt das Verhalten der Mitglieder des Berufsstandes untereinander sowie gegenüber Dritten. Mitglieder haben Anspruch auf Unterstützung in der Ausübung ihrer Berufstätigkeit, soweit es sich um grundsätzliche Angelegenheiten handelt. Architekt/-innen erwerben mit der Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenkammer die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung. Mitglieder erhalten kostenfrei das Deutsche Architektenblatt mit dem "Regionalteil Bayern". Dort werden alle berufsrelevanten Veränderungen und Entwicklungen, insbesondere auch im rechtlichen Bereich, umgehend veröffentlicht. Für Mitglieder ist die Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie für Fort- und Weiterbildung wesentlich kostengünstiger als für Nichtmitglieder. Zu den Pflichten des Architekten gehört ebenfalls die Bezahlung des Jahresbeitrags. Er beträgt derzeit 320.- €. Für angestellte und beamtete Architekten, aber auch für Architekten, deren Jahreseinkommen unter 20.000.- € liegt, besteht die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung.
Engagement für die Berufspolitik
Sowohl auf Landes-, als auch auf Bundesebene - dort in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitektenkammer - betreibt die Bayerische Architektenkammer intensiv die Berufspolitik für die Architektenschaft. Beispielhaft können der Einsatz für die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Einflussnahme auf die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht oder der erfolgreiche Kampf für eine VOF - Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - genannt werden. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Umwälzungen infolge der EU-Gesetzgebung gewinnt das Engagement für die Berufspolitik einen besonders hohen Stellenwert.
Öffentlichkeitsarbeit
Seit 1996 veranstaltet die Bayerische Architektenkammer jährlich die "Architektouren", ein Wochenende der Offenen Tür, an dem Architektinnen und Architekten von einem unabhängigen Beirat ausgewählte Projekte in ganz Bayern der Öffentlichkeit vorstellen.
Mit einem eigenen Stand ist die Bayerische Architektenkammer auf der im zweijährigen Turnus stattfindenden Münchner Baumesse "BAU" vertreten. Gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und weiteren Länderarchitektenkammern unterhält die Bayerische Architektenkammer zudem seit mehreren Jahren einen Stand auf der internationalen Gewerbe-Immobilienmesse EXPO REAL.
Seit 2007 verleiht die Bayerische Architektenkammer alle zwei Jahre den Bayerischen Architekturpreis. Mit ihm werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich in hohem Maß um die Baukultur in Bayern verdient gemacht haben. Einzelne, besonders herausragende Leistungen können zusätzlich mit einem Staatspreis für Architektur der Bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet werden.
Dies sind nur einige Beispiele für viele öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der Bayerischen Architektenkammer.
Förderung des Wettbewerbswesens
Im Juli 2010 verlieh die Bayerische Architektenkammer zum siebten Mal den sogenannten "Ausloberpreis" an Städte und Gemeinden, die sich um die Förderung des Wettbewerbswesens verdient gemacht haben. Ausgezeichnet wurden die Städte Memmingen und Kaufbeuren. Die nächste Verleihung des Auslobungspreises ist im Jahr 2012 vorgesehen.
