Die Bayerische Architektenkammer

Die Bayerische Architektenkammer

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Die Bayerische Architektenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie übernimmt staatliche Aufgaben, ist dabei aber keine Behörde, sondern eine Selbstverwaltung der Architektenschaft.

Als solche ist sie erster Ansprechpartner für rund 21.000 Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplaner in Bayern. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben führt sie amtliche Verzeichnisse und erteilt Auskünfte an staatliche Behörden. Zielgruppe sind aber auch private und gewerbliche Bauherren, Investoren und Verbraucher, denen umfangreiche Informationen über Architektur und Baukultur sowie sämtliche Belange des Planens und Bauens zur Verfügung gestellt werden.

Aufgabe der Bayerisches Architektenkammer ist u.a. auch die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder sowie das Ansehen des Berufsstandes zu wahren, die Mitglieder in Fragen der Berufsausübung zu beraten und die Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten zu überwachen.

Rechte und Pflichten der Kammermitglieder sind in der Satzung und in der Berufsordnung der Bayerischen Architektenkammer festgelegt. Die Berufsordnung regelt das Verhalten der Mitglieder des Berufsstandes untereinander sowie gegenüber Dritten.

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