Eintragungswesen
Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Eintragungen in die Architektenliste als Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten, die Liste der Nachweiseberechtigten für Standsicherheit und Brandschutz, das Gesellschaftsverzeichnis sowie die Liste der auswärtigen Architekten.
Der Vorstand der Bayerischen Architektenkammer beruft die Mitglieder des Eintragungsausschusses.
Als Vorsitzender des Eintragungsausschusses ist Rechtsanwalt Archibald Graf von Keyserlingk bestellt worden, als stellvertretender Vorsitzender Rechtsanwalt Jürgen Buntrock. Rechtsanwalt Hans-Jörg Staehle als weiterer stellvertretender Vorsitzender betreut die die Eintragungsverfahren in das Gesellschaftsverzeichnis.
Frau Herta Hamann-Thiel und Frau Marina Denz obliegt die Organisation in der Geschäftsstelle.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) zum 1. Juli 2007 wurde die Stadtplanerliste eingerichtet. Über die Eintragung entscheidet ein Gemeinsamer Eintragungsausschuss, in den die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Mitglieder entsenden. Die Liste wird von der Bayerischen Architektenkammer geführt.
Als Vorsitzender des Gemeinsamen Eintragungsausschusses ist Rechtsanwalt Dr. Robert Biedermann bestellt worden, als stellvertretende Vorsitzende Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Warth und Oberlandesanwalt a.D. Dieter von Hahn. Zu Beisitzern sind sowohl seitens der Architektenkammer als auch seitens der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Stadtplanerinnen und Stadtplaner berufen worden. Auf Geschäftsstellenseite erfolgt die Betreuung durch Frau Petra Ellenberger.
Die Eintragungsausschüsse sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie entschieden nach ihrer freien, aus dem Gang des gesamten Verfahrens gewonnenen Überzeugung.
Das Nähere regelt die Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung – BauKaVV).
