Die Vertreterversammlung
Als zentrales Organ legt die Vertreterversammlung die Grundsätze für die Arbeit der Bayerischen Architektenkammer fest. Sie beschließt die Satzung und andere Regelwerke, darunter auch die Berufsordnung und die Beitragsordnung. Sie genehmigt den Haushaltsplan und wählt den Vorstand sowie die Ausschüsse.
Die 125 Vertreter werden für die Dauer von vier Jahren (ab 2011: fünf Jahren) in geheimer Wahl von den Kammermitgliedern gewählt. Dabei muss jede Fachrichtung durch mindestens zwei Mitglieder vertreten sein.
Als selbstverwaltete, basisdemokratische Organisation bietet die Bayerische Architektenkammer jedem Mitglied die Möglichkeit, Einfluss auf die Arbeit der Kammer zu nehmen: entweder als gewählter Vertreter oder über das Engagement in einer Arbeitsgruppe, die im Auftrag des Vorstands für den Berufsstand wesentliche Themen behandelt.
