Schlichtungsausschuss
Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, ist bei der Bayerischen Architektenkammer ein Schlichtungsausschuss gebildet.
Näheres ergibt sich aus der Schlichtungsordnung sowie aus den Hinweisen zum Ablauf des Verfahrens.
