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Frage: Wer ist Architekt?

Antwort: Architekt ist, wer aufgrund seiner persönlichen Qualifikation und deren Überprüfung in die Architektenliste eingetragen worden ist. Nur diese Personen dürfen die geschützte Berufsbezeichnung „Architekt“ führen.

 

Welche Voraussetzungen (Studium + praktische Berufserfahrung) dafür nachgewiesen werden muss, wird vom Landesgesetzgeber vorgegeben.

 

Dieser hat auch im Baukammerngesetz die Berufsaufgaben definiert:

(1) Berufsaufgaben der Architektin und des Architekten sind insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb ihrer oder seiner Fachrichtung.
(2) Berufsaufgaben der Innenarchitektin und des Innenarchitekten sind insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Innenräumen und der damit verbundenen baulichen Änderung von Gebäuden.
(3) Berufsaufgaben der Landschaftsarchitektin und des Landschaftsarchitekten sind insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Landschaft, Freianlagen und Gärten sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb ihrer oder seiner Fachrichtung.
(4) Berufsaufgaben der Stadtplanerin und des Stadtplaners sind insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung sowie die Erarbeitung städtebaulicher Pläne.

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(6) Zu den Berufsaufgaben nach Abs. 1 bis 5 gehören auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung.

Diese Beschreibung der Berufsaufgaben kann innerhalb eines Gesetzestextes nur schlagwortartig erfolgen. Sie ist auch nicht abschließend. So zählt auch zum beruflichen Selbstverständnis des Architekten die umfassende Betreuung und Beratung seines Bauherrn, und zwar unabhängig von sonstigen Geschäftsinteressen in seiner Treuhänderfunktion.

Der Bogen der Fachrichtungen spannt sich von der Stadtplanung, Gebäudeplanung und Landschaftsplanung bis hin zur Planung des Innenraums innerhalb jeder Fachrichtung mit einer großen Bandbreite der Bearbeitungstiefe und Detailschärfe.

Aufgrund ihrer Kompetenz sind Architekten aller Fachrichtungen in der Lage, komplexe Aufgaben im Team zu planen, die Ausführung zu überwachen und interdisziplinär zu arbeiten. Deshalb können Architekten auch Bauaufgaben als Generalplaner lösen.