Architektengesellschaften
Partnerschaftsgesellschaften, GmbHs, Aktiengesellschaften und KGs auf Aktien müssen, soweit an ihnen Kammermitglieder mehrheitlich beteiligt sind und die Gesellschaft in ihrem Namen geschützte Berufsbezeichnungen führen möchte, im Gesellschaftsverzeichnis der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sein (Art. 8-10 Baukammerngesetz).
Die Neuerungen des Baukammerngesetzes sind dabei nicht nur bei Gesellschaftsneugründungen, sondern auch bei bereits bestehenden Partnerschafts- und Kapitalgesellschaften zwingend zu beachten und an die neue Rechtslage anzupassen.
Für die betroffenen Gesellschaften, die im Namen ihrer Gesellschaft geschützte Bezeichnungen wie z.B. Architekten, Architektur etc. führen, bedeutet dies, dass sie gegenüber der Bayerischen Architektenkammer das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen und ggfls. eine geänderte, an die Vorgaben des Baukammerngesetzes angepasste Satzung nachweisen müssen.
Für Partnerschaftsgesellschaften genügt insoweit neben dem Versicherungsnachweis die Vorlage von Auszügen aus dem Partnerschaftsregister. Ohne Anpassung der Voraussetzungen an die Vorgaben des Baukammerngesetzes kann eine Architektengesellschaft nicht mehr am Markt auftreten und setzt sich dem Risiko aus, dass gegen sie ein Bußgeld verhängt werden müsste.
- Informationen für bestehende Architektengesellschaften
Die bestehenden Architektengesellschaften werden zur Zeit informiert. Vgl. dazu die Veröffentlichung in DAB 11/2008)
- Hinweise des Eintragungsausschusses zur Gründung von Architektengesellschaften
Der Eintragungsausschuss hat in Merkblättern Hinweise zur Gründung von Architektengesellschaften zusammengestellt:
- Hinweise zur Gründung von Gesellschaften
- Hinweise zum Eintragungsverfahren
Die Formulare für das Eintragungsverfahren in das Gesellschaftsverzeichnis sowie die entsprechenden Merkblätter mit Ausfüllhinweisen und Informationen zu den Kosten erhalten Sie hier.
- Mustervertrag Partnerschaftsgesellschaft
Einen Mustervertrag zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft finden Sie hier.
- Gesellschaftsformen
Eine Gegenüberstellung der Anforderungen an Gesellschaften von Architekten finden Sie hier.
- Informationen zur Gründung einer Gesellschaft, die bereits in einer anderen Länderarchitektenkammer eingetragen ist, finden Sie hier.
