Informationen zum Baurecht
Novelle der Bayerischen Bauordnung zum 1. August 2008
Die vom Bayerischen Landtag am 16. Juli 2008 verabschiedete Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) machte die erneute Novelle der Bayerischen Bauordnung zum 1. August 2008 erforderlich.
Art. 48 „Barrierefreies Bauen“ sowie Art. 32, „Treppen“ wurden hinsichtlich der Anforderungen an den Wohnungsbau signifikant geändert. Ohne Übergangsfristen müssen seit dem 1. August 2008 bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen einer Ebene barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Aufzügen nach Art. 37 BayBO müssen ein Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein (Ausnahmen regelt Art. 48, Abs.5 BayBO). Zudem müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die nicht stufenlos erreichbar sind, Treppen einen zweiten Handlauf aufweisen (Art. 32 BayBO).
Diese Änderung können erhebliche Auswirkungen auf bereits genehmigte Vorhaben im Freistellungs-, sowie im vereinfachten Genehmigungsverfahren verursachen, da hier der Baubeginn als maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung vorgesehen ist.
Vollzugshinweise der Obersten Baubehörde vom 23.07.2008
Informationen zum Barrierfreien Bauen
Informationen zum Baurecht
Die Rubrik Baurecht informiert die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer über aktuelle Gesetzesnovellen des Bauplanungs- und Bauordnugsrecht in kompakter und übersichtlicher Form und soll den Umgang mit dem Gesetz im Berufsalltag erleichtert.
Die Arbeitsgruppe Baurecht der Bayerischen Architektenkammer befasst sich intensiv mit der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Januar sowie zum 1. August 2008 novelliert wurde und voraussichtlich zum 1. Januar 2009 erneut geändert werden wird.
Im 1. Halbjahr 2008 wurden bereits fünf Merkblätter zur BayBO2008 erstellt und zum Download bereitgestellt Inzwischen liegen zwei weitere Merkblätter „M6: Stellplätze“ und „M7: Wesentliche Änderungen der BayBO 2008“ vor, die in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde als Arbeitshilfen genutzt werden können.
