Berufsgenossenschaft
Jeder aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses Beschäftigte ist ohne Rücksicht auf Alter, Höhe seines Einkommens und ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eine ständige oder nur vorübergehende Tatigkeit handelt, kraft Gesetzes gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.
Jeder Untemehmer - wie auch jeder Inhaber eines Architekturbüros – ist daher kraft Gesetzes Mitglied der für seinen Berufs- bzw. Gewerbezweig errichteten Berufsgenossenschaft. Er ist verpftichtet. seiner Berufsgenossenschaft sofort Anzeige zu erstatten, sobald er ein Büro eröffnet oder übernimmt.
Sofern keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, wird der Betrieb bzw. das Büro nicht in das von der Berufsgenossenschaft geführte Untemehmerverzeichnis eingetragen; in diesem Fall sind auch keine Beiträge zu entrichten.
Unternehmer/Büroinhaber und ihre im Unternehmen/Büro tätigen Ehegatten können sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichern, soweit sie nicht schon aufgrund anderer Vorschriften versichert sind.
Die Mittel zur Deckung der Aufwendungen der Berufsgenossenschaften werden ausschließlich von den Büroinhabern aufgebracht. Die versicherten Arbeitnehmer zahlen keinen Beitrag. Durch die Beitragsleistung zur Berufsgenossenschaft wird die zivilrechtliche Haftung des Büroinhabers für Körperschäden gegenüber seinen Arbeitnehmern abgelöst. Er haftet Versicherten und ihren Hinterbliebenen nur dann, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat.
Durch Gesetz sind den Berufsgenossenschaften folgende Aufgabengebiete zugewiesen:
1. Verhütung von Arbeitsunfällen und Erste Hilfe,
2. Leistungen zur Rehabilitation der Unfallverletzten,
3. Entschädigung durch Geldleistungen.
Für die Architekten ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freier Berufe und besonderer Unternehmen, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg, Telefon (040) 51460, www.vbg.de zuständig, die ihnen detaillierte Informationen über die Mitgliedschaft, den versicherten Personenkreis, die Leistungen der Berufsgenossenschaft und die zu entrichtenden Beiträge zusenden wird.
