Existenzgründung - Altersversorgung

Existenzgründung - Altersversorgung

Jeder Architekt, der in die Architektenliste eingetragen ist, ist zugleich Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk und damit von entsprechenden Leistungen an die Deutsche Rentenversicherung Bund (vormals: BfA) befreit. Gleiches gilt für junge Kollegen, die zwar noch nicht in die Architektenliste eingetragen sind, aber ihre dem Studium nachfolgende praktische Tätigkeit zur Erlangung der Eintragung ausführen.

Beim Versorgungswerk handelt es sich um eine von der Kammer getrennte Einrichtung. Bei Fragen zur Alters- bzw. Berufsunfähigkeitsvorsorge wenden Sie sich deshalb bitte direkt an die

Bayerische Architektenversorgung
Postfach 81 01 20
81901München
Büro-Adresse: Arabellastr. 3, 81925 München
Tel: 089 - 92356
www.bayerische-architektenversorgung.de
E-Mail: barchv@versorgungskammer.de

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