Existenzgründung - AV für Selbstständige
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Seit dem 1. Februar 2006 können sich auch Selbstständige bei der Bundesagentur für Arbeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Nach § 28a SGB III betrifft diese Regelung Selbstständige, die unmittelbar vor der Existenzgründung in einem Versicherungspflichtverhältnis standen und zudem während eines Zeitraums von 24 Monaten vor Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungszeit nachweisen können. Auch Personen, die unmittelbar vor ihrer Existenzgründung Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezogen haben, können diese neue Arbeitslosenversicherung abschließen.
Der Beitragssatz beträgt in Westdeutschland zurzeit monatlich 39,81 €. Einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld erwirbt man ab einer Beitragszahlung von 12 Monaten. Die Länge des Bezugs von Arbeitslosengeld ist abhängig von der Dauer der Beitragszahlung und dem Alter des Antragstellers. Als arbeitslos im Sinne des Gesetzes gilt man, wenn sich die Auftragslage so verschlechtert, dass die selbstständige Tätigkeit nurmehr in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden kann.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich dabei grundsätzlich an dem Einkommen während der sozialversicherungspflichtigen Zeit. Sind seit der letzten abhängigen Beschäftigung mehr als zwei Jahre vergangen, wird das Arbeitslosengeld fiktiv bemessen. Dabei werden die Antragsteller nach ihrer beruflichen Qualifikation in mehrere Stufen eingeteilt. Architekten mit einem Hochschulabschluss werden in die höchste Stufe eingruppiert. Der Höchstsatz beträgt hier monatlich 1.377,00 € (arbeitslos mit Kind, Steuerklasse III).
Die freiwillige Weiterversicherung muss innerhalb eines Monats nach Existenzgründung beantragt werden. Das Versicherungspflichtverhältnis selbst beginnt dann mit dem Tag des Eingangs des Antrags bei den Agenturen für Arbeit.
Für weitere Fragen zum Thema setzen Sie sich bitte mit Ihrer örtlich zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung. Ergänzende Hinweise, sowie den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).
Unfallversicherung - Berufsgenossenschaft
