Existenzgründung - aus der Arbeitslosigkeit

Existenzgründung - aus der Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss

Seit dem 1. August 2006 fördern die Agenturen für Arbeit Existenzgründungen durch die Gewährung eines Gründungszuschusses nach § 57 SGB III. Dieses Modell ist an die Stelle der bisherigen Förderprojekte wie Überbrückungsgeld und „Ich-AG“ getreten (Achtung Übergangsregel: vgl. unten stehenden Hinweis). Die neue Förderung ist dabei in zwei Phasen gegliedert:

  • neunmonatige Grundförderung: Zahlung des bisherigen Arbeitslosengeldes + monatlicher Gründungsbonus in Höhe von 300,00 €.
  • anschließende sechsmonatige Aufbauförderung: auf gesonderte Antragstellung kann der monatliche Bonus weiter gezahlt werden; die Zahlung des Arbeitslosengeldes entfällt.

Zur Beantragung des Gründungszuschusses sowie die genauen Modalitäten setzen Sie sich bitte mit der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung.

Weiterhin muss zur Gewährung dieser Förderung für das Gründungsvorhaben eine positive sog. „fachkundige Stellungnahme“ vorliegen. Die Bayerische Architektenkammer gibt derartige Stellungnahmen zu Existenzgründungsvorhaben ihrer Mitglieder ab. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen äußert sich die Kammer gegenüber der Agentur für Arbeit zur dauerhaften Tragfähigkeit der Existenzgründung.

Zusammen mit dem Formular „Fachkundige Stellungnahme“ legen Sie uns hierzu bitte folgende Unterlagen (Businessplan) vor:

  • eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens; diese sollte auch Aussagen zu bereits aquirierten oder in Aussicht stehenden Aufträgen enthalten,
  • einen Lebenslauf,
  • einen Kapital- und Finanzierungsplan,
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

Die Unterlagen sollten einen Überblick über Ihre Planungen für einen Zeitraum von etwa 1 - 2 Jahren geben.

Dazu finden Sie auch Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Juli 2006 unter www.existenzgruender.de

 

Tarifverträge für Architekten

 

 

 
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