Existenzgründung - Krankenversicherung

Existenzgründung - Krankenversicherung

Um eine Grundversorgung auf verhältnismäßig preiswerter Basis zu gewährleisten, kann alternativ zu einer privaten Krankenversicherung regelmäßig eine bestehende Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Krankenversicherung beibehalten werden; nach Beendigung der sog. Pflichtmitgliedschaft kann dabei die Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis weitergeführt werden. Um keine Ansprüche wegen Fristversäumnissen zu verlieren, ist zu empfehlen, sich rechtzeitig mit der Krankenversicherung Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen.

Wichtiger Hinweis:
Kein Krankengeld für in der GKV versicherte Selbstständige ab 01.01.2009

Mit der Änderung von § 44 SGB V zum 1.1.2008 haben gesetzlich krankenversicherte hauptberuflich Selbstständige keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Dies bedeutet, dass ausschließlich freiberuflich tätige Architekten, die freiwillig Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, ab dem neuen Jahr kein Krankengeld mehr von ihrer Kasse erhalten. Im Zuge der im Jahr 2007 verabschiedeten Gesundheitsreform wurden diese Leistungen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 gestrichen.

Seitens des Berufsstandes aber auch des Verbandes der Freien Berufe wird der Gesetzgeber aufgefordert, diese Leistungskürzung zurück zu nehmen. Da allerdings nicht damit zu rechnen ist, dass sich der Gesetzgeber zeitnah bewegt, müssen sich die Betroffenen wohl kurzfristig um ein neues Auffangnetz im Krankheitsfall kümmern. Die Folgen für Selbstständige, die im Krankheitsfall nicht mehr abgesichert sind, können Existenz bedrohend sein.

Die betroffenen in der GKV freiwillig versicherten Selbstständigen sollten sich daher in den nächsten Wochen von mehreren privaten Versicherungsgesellschaften Angebote einholen und Prämien und Leistungen vergleichen.

Berichterstattungen zur Folge ist in jedem Fall mit Zusatzbelastungen zu rechnen. Über die weitere Entwicklung wird die Bayerische Architektenkammer weiter informieren.

Mitteilungen an die Kammer