Existenzgründung - Sozialversicherung für Mitarbeiter

Existenzgründung - Sozialversicherung für Mitarbeiter

Sollten Sie bereits bei der Bürogründung Mitarbeiter einstellen, achten Sie bitte darauf, dass diese – ggfls. auch die Ehefrau oder Verwandte – im Hinblick auf die Sozialversicherung ordnungsgemäß angemeldet werden.

Der Arbeitgeber hat eine Beschäftigung von Mitarbeitern bei den zuständigen Einzugsstellen nach dem Sozialgesetzbuch (§ 28 a SGB IV) anzumelden. Diese prüft dann Versicherungspflicht, Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und entscheidet über das Recht auf Arbeitsförderung (Absicherung für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers). Die zuständige Einzugstelle ist – gleichgültig, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder um eine freiwillige Versicherung handelt – die Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung des Arbeitnehmers durchgeführt wird. Soweit bisher keine gesetzliche Krankenversicherung besteht, also bei privat versicherten Personen, ist die Einzugsstelle zuständig, bei der zuletzt eine gesetzliche Versicherung bestanden hat. Bestand bisher noch keine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, kann zwischen der Ortskrankenkasse und den Ersatzkassen des Beschäftigungs- und Wohnortes, Betriebs- und Innungskrankenkasse, sowie der Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist, frei gewählt werden.

Ist der Beschäftige zudem Angehöriger des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, so hat die Einzugsstelle seit 1.1.2005 (Hartz IV) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (vormals: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – BfA) ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen. In Zweifelsfällen besteht allerdings auch für die anderen Beteiligten die Möglichkeit, ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten, um den Status vorab zu klären.

Weitere Informationen zum Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) sowie das Formular erhalten Sie unter www.drv-bund.de.

Die Anschrift lautet: Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin, E-Mail: drv@drv-bund.de

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