Existenzgründung - Tarifverträge für Architekten
Die Bayerische Architektenkammer ist als Körperschaft des Öffentlichen Rechts kein Tarifpartner der Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaften. Es bestehen somit keine für die Mitglieder der Kammer verbindlichen Rahmen- bzw. Gehaltstarifverträge. Die Bedingungen des Arbeitsvertrages sind deshalb einer freien Vereinbarung zugänglich, wobei die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. hinsichtlich des Urlaubsanspruchs und der Kündigungsfristen) zu beachten sind. Tarifverträge, die von einzelnen Verbänden abgeschlossen wurden, sind nur für deren Mitglieder verbindlich.
Allgemeine Informationen zu den durchschnittlich zu erzielenden Gehältern sind verfügbar über das Institut der Freien Berufe in Nürnberg (www.ifb.uni-erlangen.de) und den im Internet verfügbaren Gehaltsrechnern.
Vereinzelt hält auch die Bundesarchitektenkammer Infomaterial bereit (www.bak.de).
Gemeinschaftliche Berufsausübung
