Existenzgründung - Werbung

Existenzgründung - Werbung

Eine professionelle Außendarstellung des Büros, z. B. durch Anzeigen, Bürobroschüren, Messeteilnahmen etc., informiert potentielle Auftraggeber über das Leistungsangebot des Architekten und kann ihm somit langfristig Aufträge sichern.

Ein Architekt hat als unabhängiger Treuhänder seines Auftraggebers bei Werbung für sein Büro folgendes zu beachten:

  • Der Architekt wirbt durch seine Leistung. Er darf über seine Dienstleistungen informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.
  • Dem Architekten ist dem Inhalt, der Art und Form nach unlautere Werbung untersagt. Er unterlässt werbliche Maßnahmen, durch die seine Unabhängigkeit als Architekt beeinträchtigt oder gefährdet wird. Er gestattet nicht, dass Dritte für ihn Werbung betreiben, die ihm selbst untersagt ist.

Die Angabe von Kontaktdaten sowie von Tätigkeitsschwerpunkten und Projekten ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie dazu auch diese Informationen.

In Zweifelsfällen ist zu Ihrer beabsichtigten, konkreten Werbemaßnahme auch eine kurze Beratung durch das Referat für Recht und Berufsordnung, Frau RAin Alexandra Seemüller (Tel. –22) und Herrn RA Fabian Blomeyer (Tel. –20), möglich.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, das Leistungsangebot Ihres Büros in unserem “Büroverzeichnis“ darzustellen.Für die Eintragung Ihres Büros fallen einmalig 36,-- € an. Das Eintragungsformular erhalten Sie hier.

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