Mitgliedsbestätigungen

Mitgliedsbestätigungen

Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer können nachfolgende Bestätigungen (z.B. zur Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren, für einen Auftrag im europäischen Ausland etc.) kostenfrei erhalten:

  • einfache Mitgliedbestätigungen in deutscher Sprache
  • bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen Bestätigungen nach der Architektenrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, RL 2005/36 vom 07. September 2005 (in deutscher Sprache und – falls gewünscht – in englischer, französischer nichtamtlicher Übersetzung).

Wir möchten darauf hinweisen, dass Bestätigungen nicht „auf Vorrat“ ausgestellt werden, da Behörden regelmäßig nur eine Bestätigung aktuelleren Datums (meist nicht älter als drei Monate) akzeptieren.

Wir bitten, bei Anfragen die Mitgliedsnummer bereit zu halten.

Ansprechpartnerin für einfache Mitgliedsbestätigungen ist Frau Manuela Lorf (Tel. +49-89-139880-11). Bei Fragen zu EU-Bestätigungen wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Engl (Tel. +49-89-139880-27) oder an Frau RAin Alexandra Seemüller (Tel. +49-89-139880-22).

 
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