Zielgruppe
Das Seminar richtet sich sowohl an Teilnehmer von Vergabeverfahren als auch an diejenigen, die diese durchführen.
Zielsetzung
Im Seminar wird die Anwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) bei Vergabeverfahren erläutert und erste praktische Erfahrungen aufgezeigt.
Inhalt
Mit der Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung sollen Vergabeverfahren insbesondere für die Bewerber vereinfacht werden. Entsprechend der Vergabeverordnung ist im Teilnahmewettbewerb die Abgabe von Eigenerklärungen zur Prüfung der Eignung ausreichend, Nachweise werden erst im Zuschlagsverfahren gefordert. Ab 18.04.2018 ist die Anwendung der elektronischen EEE verbindlich vorgeschrieben. Öffentliche Auftraggeber müssen aber bereits seit 05.01.2016 von Bewerbern eingereichte EEEs als Nachweis dafür akzeptieren, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eignungskriterien und (bei Teilnahmewettbewerben) die weiteren objektiven Regeln und Kriterien zur Auswahl der Bewerber erfüllt sind.
Bei der Vergabe von Planungsleistungen ist zur Verringerung der Bewerberzahl eine qualitative Bewertung der Eignung i. d. R. erforderlich. Das kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung alleine nicht leisten. Welche Lösungen sind möglich und welche praktischen Erfahrungen gibt es bisher bei der Anwendung des vorgeschriebenen Formulars?
Themen
Anwendung der EEE in der Praxis