Bauschäden vermeiden: Fehlerfreies Planen unter Anwendung der anerkannten Regeln der Technik

Seminar

Nummer:

17132

Datum:

Dienstag, 09.05.2017
09.30 - 17.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

Presseclub Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. Manfred Heinlein, Architekt, ö. b. u. v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Dießen

Ansprechpartner/in:

Herr Rohwetter, 089/139880-75, rohwetter@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Planer, Bauleiter und all jene, die sich mit der Frage befassen, was sie ihrem Auftraggeber schulden und was die werkvertragliche Erfolgsschuld ist. Vorkenntnisse in Werkvertragsrecht, VOB/B und HOAI sind wünschenswert.

Zielsetzung

Das Seminar zeigt den Weg zum werkvertraglich geschuldeten Werk und hilft, den Dschungel aus DIN-Normen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, Verordnungen, Merkblättern usw. zu lichten.

Inhalt

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele aus (fast) allen Gewerken wird aufgezeigt, worauf es zum Erreichen des Leistungsziels ankommt. In diesem Zusammenhang wird erläutert, warum es oft nicht ausreicht, auf Basis der DIN-Normen zu bauen und dies sogar zu Baufehlern führen kann. Der Begriff der baupraktischen Notwendigkeiten, dessen Rahmen durch (bau-)physikalische und baukonstruktive Zusammenhänge in Verbindung mit der werkvertraglichen Erfolgsschuld gebildet wird, wird durch Betrachtung regelmäßiger und z. T. systembedingter Schadensursachen bei zahlreichen Gewerken erläutert.

Themen

Konstruktion und Ausführung von Gebäudehüllen (Massivbau, Elementbau) | Abdichtung der Gebäudehülle (Gründung, Dränung, Dächer, Fassaden und Öffnungen, Außenputz und WDV-Systeme) | Feucht- und Nassräume

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt. Weiteres Fortbildungsangebot zu diesem Thema finden Sie über unsere Such- und Filterfunktion in der
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Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Weitere Informationen sowie die Anzahl der anerkannten Unterrichtseinheiten finden Sie
hier.