Der Abschluss von Architektenverträgen unter Beachtung von Formvorschriften

Workshop

Nummer:

17194

Datum:

Dienstag, 14.02.2017
18.00 - 20.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Fabian Blomeyer, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung, Bayerische Architektenkammer
Lia Möckel, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Bayerische Architektenkammer

Ansprechpartner/in:

Frau Voss, 089/139880-43, voss@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Der Workshop richtet sich sowohl an Existenzgründer und Projektleiter als auch an Selbstständige.

Zielsetzung

Bei der Vertragsgestaltung gibt es neben den Schriftformerfordernissen aus der HOAI weitere Formerfordernisse zu beachten. Nur der richtige Umgang mit diesen Anforderungen sichert die Honoraransprüche und vermeidet Rückforderungen.

Inhalt

Mit der HOAI 2013 hat sich der Umfang der Schriftformerfordernisse erweitert, die bei der Honorierung von Planungsleistungen zu beachten sind. Diese betreffen neben der eigentlichen Honorarvereinbarung u. a. die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, den Umgang mit Nachträgen, die Reduzierung der zu erbringenden Grundleistungen und die Vergütung eines Einarbeitungs- und Koordinierungsaufwands. Werden bestimmte Informationspflichten verletzt, kann der Vertrag aufgrund von neuen Vorgaben zum Verbraucherschutz noch über ein Jahr lang ab dem Vertragsschluss widerrufen werden. Wie man mit diesen Formvorgaben rechtssicher umgeht, wird am Beispiel der Orientierungshilfen zum Abschluss von Verträgen im Workshop vorgestellt. Darüber hinaus wird ausreichend Raum sein, um die Fragen der Teilnehmer zu klären.

Themen

Vertragsrecht | HOAI | Schriftformerfordernisse | Widerrufsrechte von Verbrauchern | Gestaltungsmöglichkeiten | Orientierungshilfen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt. Weiteres Fortbildungsangebot zu diesem Thema finden Sie über unsere Such- und Filterfunktion in der
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