Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Architekten und Stadtplaner mit Grundkenntnissen.
Zielsetzung
Das Seminar stellt anhand von Problemfällen aus der Praxis die wichtigsten Vorgaben des Bauplanungsrechts dar und zeigt die Optionen, wie das im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNutzVO) niedergelegte Baurecht ausgeschöpft und gegenüber Baubehörden und Nachbarn durchgesetzt werden kann. Dabei werden auch die maßgeblichen Neuerungen und Änderungen im BauGB und der BauNutzVO 2017 besprochen, insbesondere das "urbane Gebiet".
Inhalt
Die Verantwortung (gleich Haftung) des Architekten wächst, weil der Inhalt der Baugenehmigung immer geringer wird. Der Erfolg des Architekten hängt deshalb maßgeblich von der richtigen Einschätzung des gegebenen Baurechts und vor allem von dessen Ausschöpfung ab: Was lässt der Bebauungsplan an maximalem Baurecht zu? Inwieweit sind Ausnahmen und Befreiungen nach BauGB durchsetzbar, bis zu welcher Grenze Abweichungen nach BayBO? Wie schöpfe ich alle Möglichkeiten des § 34 Abs. 1 und des § 34 Abs. 2 BauGB aus, vor allem auch die der BauNVO? Wie vermeide ich die überall ausgelegten Fallstricke und die damit verbundenen Haftungsfälle?
Themen
Bebauungsplan - Auslegung und Ausnutzung des Baurechts, § 30 BauGB | Ausnahmen und Befreiungen gemäß § 31 BauGB | Abweichungen nach Art. 63 BayBO | Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen | Bebauungszusammenhang und Kriterien des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 BauGB | § 34 Abs. 2 BauGB und die BauNutzVO | Neuerungen und Änderungen (insbesondere § 6 a BauNutzVO und § 34 Abs. 3 a BauGB) | Haftungsrisiken bei Verlängerung von Baugenehmigung und Vorbescheid | Individuelle Fragen