Die prüffähige Honorarrechnung - Fehler bei der Honorarabrechnung vermeiden

After-Work-Seminar

Nummer:

17407

Datum:

Mittwoch, 06.12.2017
18.00 - 20.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
95,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Erik Budiner, Rechtsanwalt, München

Ansprechpartner/in:

Frau Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an freischaffende Architekten sowie Projektleiter in Architekturbüros und auf Bauherrnseite.

Zielsetzung

Anhand der Rechtslage durch die HOAI 2013 werden die notwendigen Inhalte, die Darstellung des Rechenganges und die Bezugnahme auf die einschlägigen Vorschriften in einer Honorarschlussrechnung behandelt, die den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Prüffähigkeit standhält.

Inhalt

Um zu vermeiden, dass nach erfolgreicher und vertragsgemäßer Planungsleistung eine dem Grunde nach berechtigte Honorarforderung wegen formeller Fehler nicht durchgesetzt werden kann oder zu langwierigen Streitigkeiten führt, sollten beginnend beim Vertragsabschluss die entscheidenden Voraussetzungen und Parameter für eine formell unangreifbare Honorarrechnung umfassend bekannt sein. Der Architekt sollte auch jederzeit in der Lage sein, den Bauherrn umfassend über die Grundlagen der Honorarberechnung aufzuklären. Die Kenntnisse hierzu werden in der Veranstaltung vermittelt.

Themen

Darstellung der Rechtsgrundlagen und der aktuellen Rechtsprechung | Bedeutung der Abnahme der Architektenleistung im Zusammenhang mit der Schlussrechnung | Mindestinhalte einer Schlussrechnung | Umgang mit Einwänden von Auftraggeberseite | Versteuerung von Abschlagszahlungen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
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Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Weitere Informationen sowie die Anzahl der anerkannten Unterrichtseinheiten finden Sie
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