Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, Sachverständige AVEn (Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften, früher: ZVEnEV) und an Nachweisersteller nach EnEV mit Grundkenntnissen.
Zielsetzung
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, EnEV-Nachweise kritisch zu beurteilen und lernen Nachweise auf Basis der Neuerungen aufzustellen.
Inhalt
In der im Mai 2014 in Kraft getretenen EnEV wurden vor allem die Anforderungen an Energieausweise konkretisiert. Verschärfungen der Anforderungswerte erfolgten zum 1. Januar 2016. Bei Bestandsgebäuden bleibt es bei den Regeln der EnEV 2009, wobei zur Klarstellung die Randbedingungen überarbeitet worden sind. Die Rechenverfahren für den öffentlich-rechtlichen Nachweis sind für Wohngebäude die DIN 4108 bzw. DIN 4701 oder die DIN V 18599, für Nichtwohngebäude ausschließlich die DIN V 18599. Im neuen sogenannten Modellgebäudeverfahren werden für Wohngebäude standardisierte Möglichkeiten vorgestellt.
Neben den Anforderungen der EnEV sind in der Planung weitere gesetzliche bzw. normative Vorgaben einzuhalten. All diese Vorgaben bündeln sich in der energetischen Berechnung mit dem Ziel, einen aussagekräftigen Energieausweis auszustellen. An einem konkreten Beispiel eines Wohngebäudes werden die Rechenwege vorgestellt.
Um ab 2021 für alle neu zu errichtenden Gebäude den Niedrigstenergiehaus-Standard (nearly zero-energy building) zu erreichen, müssen weitere Schritte erfolgen. Bereits heute können sogenannte Plus-Energiegebäude verwirklicht werden.
Themen
Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude | Referenzgebäudeverfahren | Öffentlich-rechtliche Nachweisführung | Modellgebäudeverfahren | Plus-Energiegebäude