Aktuelle Informationen in Zeiten von Corona
Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig mit aktuellen Informationen und Hinweisen
(Stand: 04.03.2021).
HINWEIS: Um Ihnen das Auffinden der neuesten Nachricht/en zu erleichtern, heben wir die zuletzt eingestellte/n Meldung/en jeweils durch den Hinweis "NEU:" hervor und stellen sie für einen gewissen Zeitraum ergänzend auch an den Anfang unserer Informationen.
NEU (04.03.2021): Bund-Länder-Beschluss vom 03.03.2021 - Öffnungsperspektive in fünf Schritten
Bund und Länder haben sich auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Diese sollen in den Ländern teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen greifen. Ein Überblick.
NEU (11.02.2021): Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Februar 2021
Verlängerung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreisequarantäne-Verordnung bis 7. März 2021 u.a.
NEU (04.02.2021) Veranstaltungen und Beratungen der Bayerischen Architektenkammer
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Pandemie sowie der Vorgaben des Bundes und des Freistaates führt die Bayerische Architektenkammer mindestens bis zum 31.05.2021 keine Präsenzveranstaltungen der Fort- und Weiterbildung durch.
Wir bieten derzeit Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ausschließlich im Online-Format an. Ebenso werden Beratungen der Beratungsstelle Barrierefreiheit, der Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit und des Eintragungsausschusses ausschließlich online und nach telefonischer Vereinbarung angeboten. Das Haus der Architektur in München sowie die Dependance „Bayerische Architektenkammer Auf AEG“ bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen.
Unsere Online-Seminare finden Sie hier. Für Ihr Interesse danken wir Ihnen und freuen uns über Ihre Teilnahme!
NEU (21.01.2021): SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
NEU (15.12.2020): Vorlage für einen Passierschein während der Ausgangsbeschränkung, um Ihnen und Ihren Mitarbeitern z.B. den Besuch von Baustellen zu ermöglichen
1. Allgemeine Informationen und Hinweise
- Die Geschäftsstelle der Bayerischen Architektenkammer ist bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen; ebenso unser Standort „Auf AEG“ in Nürnberg.
Per Telefon oder E-Mail stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! - Wichtige Coronavirus-Hotlines
- Allgemeine umfassende Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finden Sie hier
-
NEU (11.02.2021): Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Februar 2021
Verlängerung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreisequarantäne-Verordnung bis 7. März 2021 u.a. - Corona-Pandemie / Infektionslage weiter sehr angespannt / FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar (Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2021)
Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.
Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher heute eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen. - Weitere Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (07.12.2020)
- Infoplakat "Corona-positiv - Was dann?" in 17 Sprachen und "Infos zum Corona-Virus" in 14 Sprachen, bereitgestellt von der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung (29.07.2020)
- Unterstützung für Kleinunternehmen beim Arbeitsschutz unter Corona-Bedingungen (17.06.2020)
- Zurück aus dem Homeoffice (vom 13.05.2020):
Der SARS-CoV-2-2 Arbeitsschutzstandard hat das Ziel, die schrittweise Wiederherstellung der wirtschaftlichen Aktivität zu unterstützen. Der Arbeitsschutzstandard gibt den Rahmen dafür vor, wie die Bevölkerung durch Unterbrechung der Infektionskennen geschützt und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gesichert werden kann. Hier finden Sie eine Grundlage, wie Sie die Standards im Büro etc. umsetzen können - Corona-Bußgeldkatalog erweitert - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml zur neuen "Maskenpflicht": Geeignete Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV zwingend erforderlich - 150 Euro Geldbuße bei Verstößen (Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 24.04.2020)
Bundesebene:
- Informationen der Bundesregierung (laufend aktualisiert)
Informationen und Hinweise auf der Website der Bundesarchitektenkammer (laufend aktualisiert)
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NEU (04.03.2021): Bund-Länder-Beschluss vom 03.03.2021 - Öffnungsperspektive in fünf Schritten
Bund und Länder haben sich auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Diese sollen in den Ländern teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen greifen. Ein Überblick. - Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10.02.2021 - EU-Kommission verlängert und erweitert Beihilferahmen für Corona-Hilfen der Mitgliedsstaaten (28.01.2021)
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (12.01.2021)
- Reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für November („Novemberhilfe“) seit 12.01.2021 möglich
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12.01.2021 - Insolvenzantragspflicht auch im Januar ausgesetzt (15.12.2020)
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hat sich die große Koalition darauf verständigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Falle einer Überschuldung auch im Januar 2021 auszusetzen. So zitiert dpa den rechts- und verbraucherpolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak: "Um unsere Rettungsbemühungen nicht zu konterkarieren, setzen wir die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages daher noch einmal für den Januar aus." - "Wir sind zum Handeln gezwungen - Bund und Länder haben weitere Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie gefasst"
Informationen der Bundesregierung vom 13.12.2020 - Bürgschaftsbanken: Ausweitung der Corona-Hilfen bis 30. Juni 2021 verlängert (11.12.2020)
Pressemitteilung des Bundesminiateriums für Wirtschaft und Energie vom 11.12.2020 - Novemberhilfe: Verfahren der Abschlagszahlung steht (12.11.2020)
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12.11.2020 - Überbrückungshilfe II: Ab 21.10.2020 können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
- 500 Millionen Euro für raumlufttechnische Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten zur Eindämmung des Corona-Virus (19.10.2020)
Ab dem 20. Oktober 2020 kann die Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beim BAFA beantragt werden. - BMWi Förderprogramme weiter aufgestockt (09.10.2020)
Dies ist wesentlich auch angesichts ihrer konjunkturstützenden Wirkung: In der noch andauernden COVID-19-Pandemie leistet die Gebäudeförderung der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag nicht nur zum Klimaschutz, sondern sichert zugleich zahlreiche Arbeitsplätze in Mittelstand, Bauindustrie und Handwerk. - Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht (22.09.2020)
- Fragen und Antworten zur temporären Mehrwertsteuersenkung bei Architektenverträgen (am 23.06.2020 umfassend aktualisiert!)
- "Innovation und Baukultur als konjunkturellen Motor nutzen" - Bundesarchitektenkammer und Bundestiftung Baukultur übergeben stellvertretend für die die Planungs- und Baubranche einen Vier-Punkte-Plan (pdf) zur Überwindung der Corona-Krise an die Politik. Pressemitteilung vom 26.05.2020.
- Wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Coronakrise (vom 08.04.2020)
2. Baustellenbetrieb
- NEU (15.12.2020): Vorlage für einen Passierschein während der Ausgangsbeschränkung, um Ihnen und Ihren Mitarbeitern z.B. den Besuch von Baustellen zu ermöglichen
- Bauministerin Schreyer: "Wohnungsbau ist in Zeiten von Corona wichtiger als je zuvor" - Deutliche Steigerung bei Baugenehmigungen
- Q & A: Rechtliche Auswirkungen auf den Baustellenbetrieb durch Corona
(vom 22.04.2020) - 3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen:
Gemeinsames Positionspapier der Bayerischen Architektenkammer, des Bayerischen Bauindustrieverbands, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und des Landesverbands Bayerischer Bauinnungen zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen
(dazugehörige Pressemitteilung vom 16.04.2020)
- Vermeidung von Evakuierungen bei Kampfmittelbeseitigung
Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16.04.2020
Unter den aktuellen Vorgaben insbesondere hinsichtlich der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und dem Ansammlungsverbot soll auch im Zusammenhang mit der Kampfmittelbeseitigung bis auf Weiteres alles unterlassen werden, was Evakuierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Bombenblindgängerfunden erfordern würde. Das ausnahmsweise Öffnen von Verdachtspunkten, bei denen ein Bombenblindgänger nicht ausgeschlossen werden kann, muss insbesondere im Hinblick auf den Infektionsschutz, zwingend mit der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde abgestimmt werden. Das Staatministerium geht davon aus, dass diese Vorgehensweise solange notwendig bleibt, bis auch Großveranstaltungen wieder erlaubt sind
Das aktuelle Verlängerungsschreiben vom 16.06.2020 im Wortlaut.
- Pressemitteilung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 15.04.2020:
Bauministerin Kerstin Schreyer: "Ein Zuhause ist essentiell. Der Wohnungsbau darf jetzt nicht nachlassen!"
- Mit Schreiben vom 07.04.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr weitere Hilfestellungen zum Ablauf auf den Baustellen gegeben, insbesondere zum Umgang mit Störungen. Darin enthalten ist auch der wichtige Hinweis an die staatliche Bauverwaltung, „dass alle Baumaßnahmen der Staatsbauverwaltung fortgesetzt werden, soweit dies möglich ist. Bitte setzen Sie auch Planungen für Baumaßnahmen fort und leiten Sie die für deren Umsetzung notwendigen Vergabeverfahren ein. Unsere Bauwirtschaft benötigt auch nach Ende der Corona-Krise zeitnah weitere Aufträge.“
Hygiene auf Baustellen:
- Vor dem aktuellen Hintergrund des sich rasant ausbreitenden Coronavirus erlangen Hygiene-Maßnahmen auf der Baustelle die allergrößte Bedeutung. Informationen und Plakate finden Sie dazu auf den Seiten der
- Hier haben wir Ihnen hier nützliche Informationen und Kontakte zusammengestellt:
3. Hilfsangebote und Soforthilfen für vom Corona-Virus betroffene Architekturbüros
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NEU (15.01.2021): Verlängerte Antragsfristen für November- und Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe II
Aiwanger: "Berlin bessert nach - Antragsfristen für Coronahilfen werden verlängert"
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 14.01.2021 - Überbrückungshilfe des Bundes geht an den Start (08.07.2020):
Branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelgroße Unternehmen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, sowie für Soloselbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder teilweise einstellen mussten. Unternehmen können für die Monate Juni bis August 2020 Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, gestaffelt nach dem tatsächlichen Umsatzeinbruch. Voraussetzung für den Höchstbetrag von 150.000 Euro ist in den Monaten April und Mai 2020 ein Umsatzeinbruch um mindestens sechzig Prozent gegenüber April und Mai 2019.
Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht (22.09.2020) - KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen, insbesondere KfW-Schnellkredit
- die Soforthilfeanträge bei der Bayerischen Staatsregierung konnten nur bis 31.05.2020 gestellt werden.
- Insolvenzantragspflicht wegen Corona ausgesetzt (28.08.2020)
4. Sicherung der Liquidität
Mit Erlass vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Verkehr verfügt, dass die unverzügliche Prüfung und Begleichung von Rechnungen in der jetzigen Situation einen besonders hohen Stellenwert hat. Die Dienststellen sind gehalten, dies durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Für die Staatsbauverwaltung wurde diese Vorgabe mit obigem Rundschreiben übernommen. Ferner wurde angeregt, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowohl das Rundschreiben als auch die Erlasse des Bundesinnenministeriums an die kommunalen Auftraggeber weitergibt.
5. Rechtliche Hinweise
Auf www.architekten-coronakrise.de haben die Länderarchitektenkammern sämtliche Hinweise zur aktuellen Lage gebündelt. Neben den aufgelegten Förderprogrammen des Bundes finden Sie dort insbesondere folgende rechtliche Informationen:
- FAQ zum Bau-, Architekten- und Vertragsrecht
- Bau- und Architektenvertragliche Hinweise
- Wir haben die Orientierungshilfen für den Abschluss von Architektenverträgen angepasst. Enthalten ist nun eine neue Klausel zur höheren Gewalt (Force-Majeur-Klausel). Die Orientierungshilfen können Sie unter info@ anfordern. byak.de
- Hinweise zur Bauleitung/SiGeKo
- Versicherungsrechtliche Hinweise
- Arbeitsrechtliche Hinweise
Spezifische Informationen aus bayerischer Sicht finden Sie weiterhin tagesaktuell auf dieser Covid19-Seite.
Weitere Infomationen:
- FAQ der BAK zur Bürooganisation Homeoffice (Stand 06.04.2020, wird laufend aktualisiert)
- Ein Ratgeber der IHK zum Homeoffice ist hier abrufbar.
- Was man in Corona-Zeiten beachten muss (zum Thema Ausschreibung und Vergabe; Quelle Bayerische Staatszeitung)
6. Öffentliches Auftragswesen
- Corona Merkblatt Vergaberecht
- Vergaberechtliche Hinweise und Hinweise zum RPW-Wettbewerb
- Geänderte Wertgrenzen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich
Mit Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) am 26. März 2020 (BayMBI. 2020 Nr. 155) erfolgt eine deutliche Erhöhung der Wertgrenzen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich nach der UVgO für staatliche Auftraggeber. Damit reagiert die Staatsregierung auf die erheblichen Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit Schreiben vom 26.03.2020 mitgeteilt, dass die erhöhten Wertgrenzen der VVöA für beschaffungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich und für die Vergabe von Dienstleistungen und für die Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich umgehend in die Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich übernommen werden.
Übersicht der neuen Wertgrenzen - Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Auftraggeberberatungszentrums.
- Hinweise zum Umgang mit Preisgetrichtssitzungen
Die Bau- und Planungswirtschaft kann die „Lokomotive“ sein, um die Wirtschaft unseres Landes nach der Krise wieder in Fahrt zu bringen. Deshalb ist es aus Sicht der Architektenkammern ebenfalls richtig und wichtig, dass weiterhin RPW-Wettbewerbe ausgelobt und durchgeführt werden. Notwendig ist aber natürlich auch, dass – auf der Baustelle (hier sind ggf. landesrechtsspezifische Vorgaben zu beachten) wie im Planungswettbewerb – keine gesundheitlichen Risiken eingegangen werden. Insbesondere bei Preisgerichtssitzungen können sich Fragen des Gesundheitsschutzes stellen. Wir haben Ihnen deshalb Hinweise zum Umgang mit Preisgerichtssitzungen (aktualisiert am 25.05.2020) zusammengestellt.data/pdfs/News/News2020/Preisgericht-in-Coronazeiten.pdf
- Kommentar von Prof. Ulrike Lauber:
Ein großes Preisgericht mitten in Corona-Zeiten. Es ging. Und es ging gut.
7. Veranstaltungen der Bayerischen Architektenkammer
NEU (04.02.2021) Veranstaltungen und Beratungen der Bayerischen Architektenkammer
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Pandemie sowie der Vorgaben des Bundes und des Freistaates führt die Bayerische Architektenkammer mindestens bis zum 31.05.2021 keine Präsenzveranstaltungen der Fort- und Weiterbildung durch.
Wir bieten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ausschließlich im Online-Format an. Ebenso werden Beratungen der Beratungsstelle Barrierefreiheit, der Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit und des Eintragungsausschusses ausschließlich online und nach telefonischer Vereinbarung angeboten. Das Haus der Architektur in München sowie die Dependance „Bayerische Architektenkammer Auf AEG“ bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen.
Unsere Online-Seminare finden Sie hier. Für Ihr Interesse danken wir Ihnen und freuen uns über Ihre Teilnahme!
8. Errichtung von Anlagen zur Versorgung von Corona Patienten
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat mit Schreiben vom 27.03.2020 baurechtliche Hinweise zur Errichtung von Anlagen für gesundheitliche Zwecke zur Versorgung von Personen, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (möglicherweise) infiziert haben, gegeben.
Im Rahmen des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage in nationaler Tragweite“ (BR-Drs. 151/20) hat der Bundestag auch eine Ergänzung des Baugesetzbuchs (BauGB) durch Anfügung von § 246 b neu beschlossen. In Anknüpfung an § 37 und § 246 Absatz 14 BauGB soll hier eine (bis zum 31. Dezember 2020 befristete) Abweichungsbefugnis geschaffen werden:
- für Anlagen für gesundheitliche Zwecke zur Versorgung von Personen, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben oder möglicherweise infiziert haben,
- die im Gebiet der Gemeinde, in der sie im Wege der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können,
- und deren Vorhabenträger der Bund, ein Land, ein Landkreis oder eine Gemeinde oder ein im Auftrag eines der Vorgenannten tätiger Dritter ist.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (diese ist dem Vernehmen nach bereits am 28.03.2020, spätestens am 30.03.2020 vorgesehen). Zuständig ist wie bei § 37 BauGB die höhere Verwaltungsbehörde, d.h. die zuständige Regierung; nach der Gesetzesbegründung genügt grundsätzlich „eine sich aus der örtlichen Situation ergebende Plausibilität der Erforderlichkeit des Vorhabens“.
Bauordnungsrechtlich handelt es sich bei den Anlagen, die der Bewältigung der Pandemie dienen um bauliche Anlagen, die dem Katastrophenschutz dienen. Sie sind verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. c) Bayerische Bauordnung (BayBO). Ungeachtet dessen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden gehalten, den Vorhabensträgern beratend in Fragen der Standsicherheit und des Brandschutzes zur Seite zu stehen. Dies gelte umso mehr, je größer die Einrichtung ist.
9. Solidarisches Netzwerk
Ihr Büro ist nicht ausgelastet, weil Projekte durch das Virus unterbrochen wurden oder Ihnen fehlen Mitarbeiter aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder Erkrankungen? Sie wollen sich in dieser besonderen Zeit mit Berufskollegen vernetzen und gegenseitig unterstützen? In unserem Netzwerkforum haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angebote und Bedürfnisse zu veröffentlichen und sich mit ebenfalls betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen.
10. Bayerische Architektenversorgung
Die wichtigsten Punkte zur Beitragszahlung von freischaffenden und angestellten Mitgliedern während der Corona-Krise hat die Bayerische Architektenversorgung in einem Merkblatt veröffentlicht.