Anpassungen der BayBO

und der Technischen Baubestimmungen

Der Landtag hat die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 1. September 2018 beschlossen. Damit einher geht auch die Einführung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen, die zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten sollen.

Anlass der Gesetzesänderung war das bereits im Oktober 2014 ergangene Urteil des EuGH zum Bauproduktenrecht, das Deutschland einen Verstoß gegen das europäische Marktbehinderungsgebot bescheinigte und in dessen Folge ein Vertragsverletzungsverfahren drohte, sollten die Gesetze und Regelwerke nicht angepasst werden.

Der Gesetzgeber hat diese notwendige Änderung zum Anlass genommen, noch weitere Anpassungen der BayBO vorzunehmen.
Hier haben wir für Sie die wesentlichsten Änderungen in Kürze zusammengefasst.