Arbeitsschutz - neue DGUV-Branchenregel

zur „Branche Bürobetriebe“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Regel zur „Branche Bürobetriebe“ (Regel 115-401) veröffentlicht. Die Branchenregel fasst das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht verständlich zusammen, das beim Einrichten und Betreiben von Büroarbeitsplätzen, z.B. im Architekturbüro, zu berücksichtigen ist. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen für typische Arbeitssituationen, Tätigkeiten und Arbeitsplätze aufgezeigt. Insbesondere die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ werden konkretisiert, verbunden mit Anregungen für die Umsetzung in die Praxis.

Die Branchenregel berücksichtigt dabei auch den Technikbereich, den Empfang sowie mobil arbeitende Beschäftigte. Sie bietet daher einen ganzheitlichen Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger.

Die DGUV-Regel „Branche Bürobetriebe“ kann hier kostenfrei heruntergeladen werden. Die Broschüre erscheint Mitte August in gedruckter Form und Sie können sie jetzt schon vorbestellen.