Bauen im Bestand ist wichtiger denn je. In Zeiten wachsender ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit und Energiekrise ist es unerlässlich, den ständigen Kreislauf von Abriss und Neubau endlich zu durchbrechen und stattdessen eine neue Kultur des Umbaus zu etablieren. Unsere bestehende Architektur und Infrastruktur bergen enorme ökologische und ökonomische, aber auch kulturelle und identitätsstiftende Potenziale. Das bauliche Erbe, für das die heutige Generation Verantwortung trägt, ist enorm und damit Wert und Herausforderung zugleich. Wir sollten ihm mit dem gebührenden Respekt begegnen.
Deshalb lobt die Bayerische Architektenkammer unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und in Kooperation mit der Bundesstiftung Baukultur bereits zum dritten Mal den „Preis Bauen im Bestand“ aus. Mit diesem Preis werden Projekte ausgezeichnet, die einen herausragenden Beitrag zur Baukultur leisten, indem sie Denkmäler oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz unter Berücksichtigung ihrer Geschichte mit architektonischen Mitteln in die Zukunft führen.
Eine so ausgezeichnete Arbeit kann zusätzlich mit einem Staatspreis ausgezeichnet werden, wenn sie in besonderem Maße zur Baukultur in Bayern beiträgt.
Die Auszeichnung wird in drei Kategorien verliehen:
- Bauten, die vor 1900 errichtet und in den letzten fünf Jahren saniert bzw. umgebaut wurden,
- Bauten, die zwischen 1900 und 1945 errichtet und in den letzten fünf Jahren saniert bzw. umgebaut wurden,
- Bauten, die zwischen 1945 und 1990 errichtet und in den letzten fünf Jahren saniert bzw. umgebaut wurden.
Diese Gebäude können selbstverständlich unter Denkmalschutz stehen, müssen es aber nicht.
Die Bayerische Architektenkammer, das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie die Bundesstiftung Baukultur laden alle Bauherrinnen/Bauherren und ihre Planerinnen/Planer herzlich zur Teilnahme am Bewertungsverfahren für den „Preis Bauen im Bestand 2025“ ein. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Herrn Staatsminister Markus Blume.
Ziele des Preises
Der Bayerischen Architektenkammer ist es ebenso wie der Bayerischen Staatsregierung ein hohes Anliegen, die Bedeutung des baukulturellen Erbes zu stärken sowie baukulturelle Leistungen zu fördern und zu würdigen. Die gesetzliche Interessenvertretung aller Berufsangehörigen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung des Landes in regelmäßigen Abständen den Preis an Planerinnen und Planer sowie Bauherrinnen und Bauherren in allen drei Kategorien.
Der Preis ist eine wesentliche Säule der bayerischen Architekturpolitik. Gefragt sind zukunftsweisende architektonische und landschaftsplanerische Konzepte, die sowohl die Geschichte des Bestandes als auch dessen „graue Energie“ in besonderem Maße berücksichtigen. Dass ökologische, ökonomische und soziale Aspekte ebenso in die Bewertung einfließen wie gestalterische Qualitäten und regionale Identität, ist Ziel und Anspruch des Preises. Ausdrücklich stehen nicht nur denkmalgeschützte und besonders erhaltenswerte Gebäude im Fokus, sondern auch identitätsstiftende Alltagsbauten.
Vorschlagsrecht und Projektkriterien
- Vorschlagsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.
- Es können ausschließlich Werke eingereicht werden, die sich im Bundesland Bayern befinden.
- Der/die Entwurfsverfasser/in ist Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in.
- Das Projekt wurde zwischen dem 1. Januar 2020 und 9. Dezember 2024 fertiggestellt.
- Pro Büro oder Entwurfsverfasser/in dürfen maximal drei Projekte eingereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen können vom 15. Oktober 2024 bis zum 10. Dezember 2024, 24:00 Uhr, ausschließlich über das entsprechende Online-Portal der Bayerischen Architektenkammer eingereicht werden.
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein und den vorgegebenen formalen Kriterien in allen Punkten entsprechen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Den Auslobungstext zum Preis Bauen im Bestand 2025 finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Preis Bauen im Bestand, wie z.B. zur Jury finden Sie hier.