Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Vergabebeschleunigungsgesetz. Das Gesetz setzt wichtige Impulse für schnellere, digitalere und effizientere Vergabeverfahren und wahrt zugleich den Grundsatz der losweisen Vergabe als zentrales Element des Mittelstandsschutzes.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
„Architektur und Planung sind öffentliche Aufgaben – und gute Vergaberegeln sind die Grundlage dafür, dass sie das auch bleiben. Der zur losweisen Vergabe gefundene Kompromiss sichert Transparenz, unabhängige Qualitätskontrolle und faire Chancen für Planerinnen und Planer aller Größen und ermöglicht, dass die Gelder aus den Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz schneller in die Umsetzung kommen. Das jahrelange Tauziehen um zentrale vergaberechtliche Grundfragen hat Planungssicherheit erschwert und dringend notwendige Investitionen verzögert. Jetzt kommt es darauf an, die neuen Regelungen praxisnah umzusetzen und sorgfältig zu evaluieren – damit das Vergaberecht seinem Anspruch gerecht wird, Geschwindigkeit und Qualität gleichermaßen zu sichern.“
Die BAK sieht in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, um Investitionen schneller umzusetzen und gleichzeitig Qualität, Wettbewerb und fachliche Unabhängigkeit im Planungswesen zu sichern.
08.05.2026 - Pressemitteilung - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesrat stimmt Vereinfachung und Beschleunigung der öffentlichen Beschaffung zu: Vergabebeschleunigungsgesetz tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft
Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Vergabebeschleunigungsgesetz am 08.05.2026 ist der Weg frei für eine öffentliche Beschaffung in Deutschland, die zukünftig einfacher, schneller und digitaler sein wird – und das mittelstandsfreundlich.
Mit dem Gesetz wird die Wirtschaft um fast 100 Millionen Euro und die öffentliche Verwaltung um 280 Millionen Euro jährlich entlastet. Nachweispflichten werden reduziert, Vergabeunterlagen verschlankt und die Wertgrenzen für die unbürokratische Beschaffung durch Direktaufträge erhöht. Auch wird die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit erleichtert, was beispielweise für die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung wichtig ist. Zudem werden die Chancen kleiner und mittlerer Unternehmen und Start-ups im Wettbewerb um öffentliche Aufträge verbessert.
Das Gesetz wird nun zeitnah verkündet und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.