Der vorletzte Akt - HOAI vor dem EUGH

Ist die HOAI EU-rechtswidrig?

Im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren hält der Generalanwalt die Mindest- und Höchstsätze für EU-rechtswidrig. Das abschließende Urteil steht noch aus

Hier die aktuelle Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann und der Vizepräsidenten Joachim Brenncke, Martin Müller und Ralf Niebergall vom 6. März 2019

 

Siehe auch die Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer vom 28.02.2019:

Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren. Das eigentliche Urteil des EuGH wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet. Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben. Die Bundesregierung hat, wie auch die europäischen Berufsorganisationen der Architekten und Ingenieure und die Interessenverbände der Bauherren in Deutschland, ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss. Gerade die Vertreter der Bauherren, die die Europäische Kommission mit ihrem Vorgehen gegen die HOAI angeblich schützen will, haben damit besonders die Bedeutung der Sicherung der Planungsqualität und Verbraucherschutz durch Vermeidung eines ruinösen Preiswettbewerbs hervorgehoben. Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen „Davos Erklärung zur Baukultur“ Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen.“

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