Der Bayerischen Architektenkammer wurde von der Bayerischen Staatskanzlei die Möglichkeit eingeräumt, zum Entwurf des Drittten Bayerischen Modernisierungsgesetzes Stellung zu nehmen.
Gerne haben wir die Gelegenheit wahrgenommen, der Staatskanzlei konkrete Hinweise zu übermitteln, die aus Sicht der Bayerischen Architektenkammer bei der weiteren Bearbeitung des Entwurfs dringend berücksichtigt werden sollten.
"Wie auch bei den Entwürfen zum Ersten und Zweiten Bayerischen Modernisierungsgesetz stimmen wir den grundsätzlichen Anliegen der Novellierungsvorschläge zu. Überbordende Bürokratie und intransparente bzw. komplizierte Verfahren lähmen die gesellschaftliche Entwicklung und den Fortschritt. Für eine Optimierung bedarf es ein konsequentes Umdenken hin zu einfachen, alltagstauglichen Lösungen (siehe. Gebäudetyp-e). Nur so können die Komplexität des Bauens reduziert und die dringend notwendigen Transformationsprozesse umgesetzt werden.
Höchste Dringlichkeit haben hierbei die Bereiche Wohnraumversorgung, die Stärkung des Bauens im Bestand, transparente Verfahren und zügigere Prozesse, Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourcenschonung, die Reduktion der Bodenversiegelung und die Stärkung der Innenentwicklung neben Sicherheit und Ordnung.
Architekten aller Fachrichtungen sind wie keine andere Berufsgruppe an einer positiven Entwicklung dieser Transformationsprozesse interessiert und unmittelbar beteiligt. Deshalb haben wir uns bereits beim Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz mit einer Vielzahl konstruktiver Vorschläge zur Entbürokratisierung des Bauens eingebracht und werden es auch jetzt wieder tun. Der Gebäudetyp-e weist in die Richtung, die es regulatorisch zu stärken und konkret umzusetzen gilt.
Daher möchten wir nochmals an dieser Stelle dafür werben, dass der Freistaat sich nicht allein durch die Modernisierungsgesetze zukunftsfähig ausrichtet, sondern auch auf Bundesebene die dringend notwendigen zivilrechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Gebäudetyp-e und der Eingrenzung der Normenflut unterstützt und im Blick behält.
Nur wenn Bundes- und Landesrecht hier zusammenwirken, werden die dringend notwendigen Vereinfachungen der Prozesse sowie die Reduktion der normativen Anforderungen als Ausgangspunkt für eine innovative und zukunftsgerechte Entwicklung möglich sein.
Für eine vertiefende Diskussion stehen wir jederzeit sehr gerne zur Verfügung. Bitte entnehmen Sie weitere konkrete Aspekte der im Anhang befindlichen Stellungnahme zu den einzelnen Artikeln."