Die BayBO: seit dem 01.01.2025 novelliert

und es kommt noch mehr...

Seit Mitte vergangenen Jahres wurde engagiert und kontrovers über die Entwürfe des 1. und 2. Modernisierungsgesetzes Bayern diskutiert. Im letzten Newsletter des Jahres 2024 fanden Sie bereits einen kurzen Überblick zu den uns bis dahin bekannten Änderungen in der BayBO. Aber: Es gibt noch einiges mehr! Denn die abschließende Lesung im Landtag Mitte Dezember erbrachte weitere Neuerungen. Auch treten manche Teile der Novelle erst zum 01.10.2025 in bzw. die davon betroffenen BayBO-Artikel außer Kraft. Diese Änderungen finden sich aktuell noch gar nicht in der momentan gültigen BayBO.

Auch haben wir für Sie eine Synopse und einen ausführlichen Artikel erstellt, die dem derzeitigen Wissensstand entsprechen. Zur Klärung zahlreicher Fragen befinden wir uns im intensiven Austausch mit dem Bauministerium. Ergebnisse werden wir kontinuierlich in den Beitrag einpflegen.

Informationen zu den Novellen finden Sie auch auf der Website des Bayerischen Bauministeriums, z.B. einen Frage-Antwort-Katalog zum Satzungsrecht, die ab dem 01.10.25 gültige Anlage zur GaStellV  sowie die Vollzugshinweise.