Empfehlungen zur Vergabe

von Planungsleistungen

 

Qualität statt günstigster Preis!

Empfehlungen der Bayerischen Architektenkammer zur Vergabe von Planungsleistungen
Private und öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Planungsleistungen derzeit besonders gefordert: Was bedeutet die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze in der Praxis? Wie sind die Auftragswerte zu berechnen? Worin liegen die Vorteile einer Festpreisvergabe? Wie werden Zuschlagskriterien richtig gewichtet bis hin zur Frage eines integrierten Losverfahrens und damit zur Beteiligung von kleineren Büros oder Berufsanfängern. Das sind nur einige Parameter, die genauer zu betrachten sind. Die gute Nachricht: Auch mit dem Urteil des EuGH bleibt es dabei, dass Planungsleistungen vorrangig im Leistungswettbewerb zu vergeben sind. In der Praxis sind Auftraggeberinnen und Auftraggeber also weiterhin gut beraten, bei ihren Vorhaben nicht auf das günstigste Planerhonorar, sondern auf das wirtschaftlichste Angebot und damit langfristig auch auf Qualität zu setzen.

Die Bayerische Architektenkammer hat deshalb ausführliche "Empfehlungen für die Vergabe von Planungsleistungen nach Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI" (PDF) zusammengestellt. Auftraggeberinnen und Auftraggeber können sich dazu und auch zu eigenen Projekten von der Bayerischen Architektenkammer kostenlos beraten lassen.