Seit dem 1. Januar 2025 hat sich die Wertgrenze für Direktvergaben auf 250.000 Euro bzw. bis 100.000 Euro für alle sonstigen Leistungen erhöht (bisherige Grenze bei Direktaufträgen: 25.000 Euro). Die Wertgrenze für Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb hat sich auf 1 Mio. Euro für Bauleistungen bzw. bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert erhöht, also meist 221.000 € für alle sonstigen Leistungen.
Erhöhung der Wertgrenzen im Vergaberecht
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert mit einem Schreiben vom 27.12.2024 über die im Zuge der Umsetzung des Zweiten Modernisierungsgesetzes Bayern zum 1. Januar 2025 in Kraft tretende Erhöhung der Wertgrenzen im Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Alle Wertgrenzübersichten finden Sie auf der Seite des Auftragsberatungszentrums Bayern e.V. (ABZ).
| Direktauftrag | Verhandlungsvergabe/ Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb |
Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen | 100.000 € netto | Bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert: 221.000 € netto | Bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert: 221.000 € netto |
Bauleistungen | 250.000 € netto | 1.000.000 € netto | 1.000.000 € netto |