Erstmals ausgelobt: Zukunftspreis Vorbildliche Bildungsbauten in Bayern

Einreichungsfrist: 1. Mai bis 29. Juni 2026


Die Bayerische Architektenkammer zeichnet erstmals innovative Bildungsbauten aus, die Architektur und Pädagogik beispielhaft verbinden und Impulse für eine nachhaltige, zukunftsfähige Bildungslandschaft setzen. 
Der Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Kooperationspartnerinnen sind die Bundesstiftung Baukultur sowie die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft.

Gute Bildungsarchitektur eröffnet Lernräume, die Menschen inspirieren und das Miteinander positiv beeinflussen. Sie ist damit von zentraler Bedeutung für die Qualität von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Gute Bildung und eine entsprechende Bildungsinfrastruktur sind Schlüsselfaktoren erfolgreicher Städte, Gemeinden und Regionen und eröffnen Chancen für die Menschen vor Ort – unabhängig von Herkunft oder Hintergrund.

Wie sehen gute Lernräume von morgen aus?

Mit der Auszeichnung Zukunftspreis Vorbildliche Bildungsbauten in Bayern werden Projekte gewürdigt, die in besonderer Weise sichtbar machen, wie sich Architektur und Lernen im 21. Jahrhundert verbinden und wie dadurch nachhaltiger Mehrwert entsteht: für die Bildungseinrichtungen selbst, für Kommunen und für die Zivilgesellschaft. 
Ziel ist es, innovative Bauten auszuzeichnen, die einen herausragenden Beitrag für die Entwicklung einer zukunftsgerechten Bildungslandschaft leisten.
Die Projekte zeigen auf, wie eine qualitätvolle sowie wirtschaftlich effiziente, nachhaltige, ressourcenschonende, inklusive und zukunftsorientierte Planung und Umsetzung erfolgen kann. Bewertet werden u. a. die städtebauliche Einbindung, die räumlich-pädagogische Konzeption sowie Gestaltungs- und Prozessqualität, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.

Gesucht sind realisierte Projekte (fertiggestellt ab 2021) in drei Kategorien: Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie Hochschulen und weitere Bildungseinrichtungen – im Neubau wie im Bestand. 
Die Projekte müssen in Bayern liegen. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer oder einer anderen deutschen Architektenkammer. Voraussetzung für die Bewerbung ist das gegenseitige Einvernehmen aller Beteiligten (Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, Bauherrschaften und/oder Trägerinnen und Träger der Bildungseinrichtungen) über die Einreichung.

Hier finden Sie weiterführende Informationen, die ausführliche Auslobung und den Link zur digitalen Bewerbungsplattform.

Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen!