„Die Einführung des Gebäudetyps-e schlägt eine Schneise in das Dickicht der Normen beim Planen und Bauen. Und das heißt, sich auf das Wesentliche zu reduzieren, suffizient, nachhaltig und qualitätsorientiert zu handeln. Dafür stehen die Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen mit ihrer Innovationskraft und Expertise bereit. Dabei haben sie als gesellschaftliche Aufgabe vor allem auch den Gebäudebestand im Blick, der nicht nur nachhaltig und qualitätvoll weiterentwickelt, sondern auch weiterhin bezahlbar bleiben muss“, so Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack.
Aber wie geht das „Einfach Bauen“? Was macht ein Vorhaben zu einem Gebäudetyp-e? Welche Ansatzpunkte gibt es? Wie groß sind die Potenziale tatsächlich? Und ist „Einfach Bauen“ wirklich rechtssicher?
Die Fachveranstaltung skizziert die Herausforderungen des ''Einfachen Bauens''. Sie zeigt juristische Rahmenbedingungen in Bauordnungs- und Zivilrecht auf und gibt einen Überblick zu baulichen und technischen Potenzialen. Darüber hinaus wirft die Veranstaltung einen Blick auf den aktuellen Stand der bayerischen Modellprojekte zum Gebäudetyp-e und bietet Raum für Austausch, Diskussion und Fragen.
Nähere Informationen und Anmeldung
Veranstalterinnen
Bayerische Architektenkammer,
Rechtsanwaltskammer München,
Bayerische Ingenieurekammer-Bau