Der "Gebäudetyp-e"
Die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum sind schwierig. Mit ihrer Initiative „Gebäudetyp-e“ wirbt die Bayerische Architektenkammer für ein zusätzliches Angebot innerhalb der Bayerischen Bauordnung. Dieses richtet sich vor allem an eine fachkundige Bauherrschaft. Dabei tritt der „Gebäudetyp-e“ - "e" wie einfach bzw. experimentell - bewusst nicht anstelle der in der Bayerischen Bauordnung geltenden Gebäudeklassen, sondern ergänzt diese. Fachkundige Bauherren und Planende, erhalten damit die Freiheit, ihr Projekt auf den eigentlichen Kern der Schutzziele der Bayerischen Bauordnung (Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz) zu reduzieren, verzichtet werden kann dagegen auf darüberhinausgehende Normen und Standards.
Einfach bauen: Start von Pilotprojekten zum Gebäudetyp-e, die zeigen, dass eine Umsetzung des Gebäudetyp-e schon jetzt möglich ist!
Im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde am 15.12.2023 der Startschuss für 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp-e gegeben, die nun in fast allen Regierungsbezirken Bayerns realisiert werden (Näheres siehe hier).
„Die Einführung des Gebäudetyps-e schlägt eine Schneise in das Dickicht der Normen beim Planen und Bauen. Und das heißt, sich auf das Wesentliche zu reduzieren, suffizient, nachhaltig und qualitätsorientiert zu handeln. Dafür stehen die Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen mit ihrer Innovationskraft und Expertise bereit. Dabei haben sie als gesellschaftliche Aufgabe vor allem auch den Gebäudebestand im Blick, der nicht nur nachhaltig und qualitätvoll weiterentwickelt, sondern auch weiterhin bezahlbar bleiben muss.“, betont Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack. Flankierend zu einer geplanten Änderung der Bayerischen Bauordnung sei es zudem notwendig, auf Bundesebene eine zivilrechtliche Öffnungsklausel zu schaffen, so Haack weiter. Damit könne abweichend von den geltenden anerkannten Regeln der Technik ein „Gebäudetyp-e“ als spezielle Beschaffenheit im Werkvertrag rechtssicher vereinbart werden.
Zur Idee des "Gebäudetyps-e" informierte Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack auch ausführlich in der im Dezember 2022 veröffentlichten Jahresbeilage der Bayerischen Staatszeitung mit dem Titel "Den gordischen Knoten durchschlagen" , Seite 3, und v.a. in unserem Sonderheft des Deutschen Architektenblatts zum Thema KlimaKulturKompetenz (DABregional Juni 2023) auf den Seiten 6 und 7.
Nachdem Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) beschlossen haben, die Initiative zu unterstützen, wird es auch auf der Bundesebene konkret: Eine Projektgruppe der Bayerischen Architektenkammer und eine Arbeitsgruppe der BAK haben Vorschläge zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und der Musterbauordnung erarbeitet. Am 13. Mai 2023 war sich der Baugerichtstag in Hamm einig, dass die Frage, wann eine technische Empfehlung eine anerkannte Regel der Technik ist, grundsätzlich neu gedacht werden muss. Er empfiehlt mit überwältigender Zustimmung, eine gesetzliche Möglichkeit zu eröffnen, anstelle der allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichende Standards vereinbaren zu können. Ein klarer Appell an den Bundesgesetzgeber zur Umsetzung der Idee des Gebäudetyp-e, das BGB entsprechend anzupassen!
Das Bayerische Kabinett hat am 16.01.2023 ein neues Förderprogramm aufgelegt. Unter dem Titel " Wohnbau-Booster Bayern" soll u.a. mit verbesserten Konditionen für Darlehen, höheren Zuschüssen und einer Extra-Förderung von Wohnungen in Orts- und Stadtkernen zusätzlich Anreize geschaffen werden. Ebenso sollen Planerinnen und Planer mit einem flexibleren Baurecht - das sich an dem von der Bayerischen Architektenkammer initiierten Gebäudetyp-e orientieren soll - mehr Gestaltungsspielräume für den experimentellen, einfachen Wohnungsbau erhalten, siehe Ziffer 5 des Wohnbau-Boosters (unter dem o.g. Link).
Vorgangsmappe des Bayerischen Landtags:
"Einführung eines Gebäudetyps-e"
Vorgangsverlauf:
- Antrag 18/26122 vom 25.01.2023
- Beschlussempfehlung mit Bericht 18/27493 des BV vom 31.01.2023
- Beschluss des Plenums 18/27844 vom 07.03.2023
- Plenarprotokoll Nr. 138 vom 07.03.2023
Gebäudetyp-e: Breite Unterstützung innerhalb der Architektenschaft
Auch die Bundeskammerversammlung der Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner unterstützt die Initiative der Bayerischen Architektenkammer für einfaches Bauen „Gebäudetyp-e“ und veröffentlichte am 15.09.2022 eine Erklärung „Rückkehr zu den Grundanforderungen für Planen und Bauen - mehr Spielraum für Innovationen“
Pressemitteilung vom 20.09.2022
Gebäudetyp-e: Äußerst positive Resonanz bei der Fachanhörung am 28.06.2022 im Bayerischen Landtag
Zur Einführung eines „Gebäudetyps-e“ hat der Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr, Sebastian Körber, am 28.06.2022 zu einem öffentlichen Fachgespräch mit Expertinnen und Experten und anschließender Aussprache in den Bayerischen Landtag eingeladen.
Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack stellte gleich zu Beginn die Motivation der Kammer zur Einführung eines „Gebäudetyps-e“ vor: „Die Klimawende muss jetzt schnellstmöglich vorangebracht werden. Weder das Nachjustieren von Normen noch zahlreiche Bausenkungskommissionen haben bisher greifbare Ergebnisse erzielt. Wir sind davon überzeugt, dass die Bayerische Bauordnung für das Gelingen der Klimawende ein wertvolles Instrument darstellt, derzeit jedoch noch zu wenig Gestaltungsspielraum für innovative Denkansätze bietet.“
Sowohl in den weiteren Expertenvorträgen wie auch in der anschließenden Aussprache ging es darum, wie Standards und bürokratische Hürden beim nachhaltigen Bauen reduziert, Gestaltungsmöglichkeiten für Planende und Architekten flexibilisiert werden und ein „Gebäudetyp-e“ angesichts zahlreicher Haftungsfragen in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden könnte. Dabei wurde von allen Fraktionen zum Ausdruck gebracht, dass die Einführung eines „Gebäudetyps-e“ in die Bayerische Bauordnung ein richtiger Weg dafür sein könnte. Nachhaltiges und einfaches Bauen brauche mehr Gestaltungsfreiheit – ein enges Korsett von Normen, überflüssigen Standards und bürokratischen Hürden hindere notwendige Innovationen. Ein einzuführender „Gebäudetyp-e“ schaffe für eine fachkundige Bauherrschaft ein zusätzliches Angebot, eigene Projekte auf den Kern der Schutzziele der Bayerischen Bauordnung zu reduzieren, um bewusst einfach, nachhaltig und rechtssicher zu bauen.
Der Bayerische Landtag hat zur Anhörung einen Bericht veröffentlicht.
Pressemitteilung vom 29.06.2022
Weitere Veröffentlichungen zum Thema:
- Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer (BAK) vom 07.06.2023:
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder zur Verankerung des neuen Planungsansatzes „Gebäudetyp E“ im Bauordnungsrecht. - DABonline, 28.11.2022, Gebäudetyp E: "Wir wollen einen echten Befreiungsschlag wagen", BAK-Präsidentin Andrea Gebhard
- DABonline, 27.09.2022, Gebäudetyp E: einfacher und experimenteller bauen, Architekt Florian Dilg, Leiter BAK-Task Force Gebäudetyp E
- DABonline, Nachwuchs-Kolumne, 28.09.2022, Gebäudetyp E: Mehr Freiheit für Architekten und Architektinnen?
- Bauwelt, 10.08.2022, Gebäudetyp E - Bayerische Architektenkammer startet Initiative für einfaches Bauen
- DABregional Bayern, 8/2022, Gebäudetyp E: Volle Unterstützung aus dem Landtag