Gesetz zur Änderung der BayBO

Verbändeanhörung: Mindestabstände von Windenergieanlagen


Auf jeden Fall mehr Windkraft in Bayern, aber bitte nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern nach sorgfältiger Abwägung und qualitativ hochwertiger Planung durch Expertinnen und Experten für Raum- Landschafts- und Siedlungsentwicklung – also Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner! So könnte man den Grundtenor der Stellungnahme der Bayerischen Architektenkammer zur geplanten Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zusammenfassen.

Die nun von der Staatsregierung vorgeschlagene Anpassung der Abstandsflächenregelungen greift vielfach zu kurz. Zu den geplanten Änderungen hat die Architektenkammer unter Mitwirkung der Mitglieder der Strategiegruppen „Klimaschutz“, „Raum, Fläche, Boden, Wohnen und Arbeiten“ sowie „Baurecht, Normung und Standards“ dezidiert Stellung bezogen.

Windenergieanlagen greifen erheblich in das Landschaftsbild ein. Sie müssen daher immer auf den individuellen Ort, die Eigenarten der Landschaft, insbesondere der Topografie, abgestimmt sein. Denn es geht nicht darum, die neuen Energieinfrastrukturen z.B. WEA in bestehende Kulturlandschaften möglichst „unsichtbar“ einzubetten, sondern den Prozess der Energiewende und ihrer Techniken als Gestalt- und Strukturgeber von Kulturlandschaften zu begreifen.  

Die Energiewende wird nur gelingen, wenn die notwendige ökologische Transformation mit ihren Techniken und Infrastrukturen so erfolgt, dass die Menschen davon begeistert sind, emotional angesprochen werden und eine Identifikation mit den veränderten Kulturlandschaften entsteht, frei nach dem Motto: „beautiful – sustainable – together“.

Die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer sind bereit!