Kennen Sie schon die Ombudsstelle

der Bayerischen Architektenkammer?

Foto: Sascha Kletzsch


Alle Kammermitglieder haben die Möglichkeit, die Ombudsstelle in Anspruch zu nehmen und zwar

  • bei Problemen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit (z. B. wirtschaftlicher Art)
  • bei Problemen im Umgang mit insbesondere Bauherren, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • im Falle von Anregungen und Vorschlägen zur Verbesserung des Dienstleistungsangebots der Kammer

Nähere Informationen und Anmeldung hier