Klimasensibler Umgang mit Niederschlagswasser

in der Bauleitplanung -

Aktuelles Schreiben des Bayerischen Bauministeriums

 

Planung muss – und kann auch – zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung ihren Teil beitragen. Und zwar auf allen Planungsebenen! Einen Beitrag hierzu leistet das Bayerische Bauministerium mit seinem aktuellen Schreiben zum klimasensiblen Umgang mit Niederschlagswasser in der Bauleitplanung.

Das Ministerium stellt in diesem Schreiben fest: Anpassungen an das Klima und der Schutz der natürlichen Umwelt tragen wesentlich zur Schaffung nachhaltiger und ressourcenschonender Siedlungsstrukturen bei. Städtische und örtliche Naturräume sind maßgeblich für das lokale Klima verantwortlich. Bei der Überplanung von Flächen und Neuausweisungen von Baugebieten haben die Städte und Gemeinden die große Chance, mittels Bauleitplanung frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen vorzusehen. Im weiteren Text wird aufgezeigt, welche Festsetzungsmöglichkeiten bereits jetzt für den klimasensiblen Umgang mit Regen- bzw. Niederschlagswasser bestehen. Eine wirklich gute Hilfe für alle, die Bebauungspläne erarbeiten.
Das Ministerium hebt auch die Bedeutung einer abgestimmten Entwässerungskonzeption im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hervor und spricht sich dafür aus, dass bei städtebaulichen Rahmenplanungen nach dem Leitbild einer „wassersensiblen und klimagerechten Stadt- und Ortsentwicklung die Belange der Wasserwirtschaft und der Klimaanpassung Eingang finden."

Am Ende seines Schreibens verweist das Ministerium auf ein Urteil des VG Hannover, das die vollständige Anrechnung von „Steingärten“ und „Schotterflächen“ bei der Ermittlung der Grundfläche nach § 19 BauNVO feststellte. Diese Flächen hätten ganz erhebliche Auswirkungen auf die Bodenflora und -fauna. Oftmals sind Schottergärten sogar mit einer Folie abgedichtet. Dies verhindert die Grundwasserneubildung und erhöht letztlich auch die Gefahren durch Starkregen.
 
Schreiben zum Download