"Der Deutsche Bundestag hat mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ – dem sogenannten Bauturbo – ein zentrales Signal für schnelleren und einfacheren Wohnungsbau gesetzt. Ziel ist es, kommunale Verfahren zu entlasten, Planungen zu beschleunigen und Wohnraum schneller verfügbar zu machen." (aus: Website des Bundesministeriums für Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB)
Bauturbo (§ 246e BauGB) – FAQs des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für den Vollzug - vorbehaltlich weiterer Hinweise des BMWSB/Mustereinführungserlass/Rechtsprechung:
Seit dem 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 257 vom 29.10.2025). Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen, das Gesetz gilt ab sofort.
Um sich wiederholende Fragestellungen zu beantworten und eine Orientierung für den Vollzug zu bieten, hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr FAQs zusammengestellt. Diese werden fortlaufend aktualisiert, beanspruchen aber keine Vollständigkeit. Sie speisen sich aus der Gesetzesbegründung BT-Drs. 21/781, der Beschlussempfehlung nach BT-Drs. 21/2109 sowie vorläufigen Überlegungen.
Verwiesen wird zudem auf die FAQ-Antworten des BMWSB
Außerdem wird derzeit durch die Fachkommission Städtebau und das BMWSB an einem Mustereinführungserlass auf Länderebene gearbeitet.
Und nicht zuletzt weisen wir Sie auch gerne auf den Video-Podcast des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München PV zum Bau-Turbo hin:
Änderung des Baugesetzbuches mit Bauturbo - Empfehlungen für Städte, Märkte und Gemeinden