Neue BEG-Förderrichtlinien

Für Architekt:innen, die als Energieeffizienz-Expert:innen tätig sind oder Bauherren zu BEG-geförderten Sanierungsvorhaben beraten, ergeben sich kurzfristig wichtige Änderungen und sie müssen die neuen Förderbedingungen kennen und beachten


Als Folge des Haushaltsbeschlusses der Bundesregierung vom 08.07.2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderprogramme des Bundes kurzfristig und mit einer bislang nicht gekannten Umsetzungsgeschwindigkeit neu ausgerichtet. Ab dem 21.07.2026 gelten neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)!

Geändert wurden insbesondere:

  • Heizungsförderung
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude
  • Bonusregelungen, Förderhöchstbeträge
  • einzelne technische Anforderungen 

Die neuen Richtlinien sowie die aktualisierten Informationen von BMWE, KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sind sorgfältig zu prüfen. Da mehrere Detailfragen voraussichtlich erst über FAQ, technische FAQ, Merkblätter und Infoblätter geklärt werden, sollten pauschale Aussagen zur Förderfähigkeit konkreter Einzelfälle derzeit vermieden werden.

Der zwischenzeitliche Förderstopp und die kurzfristige Wiederaufnahme der Programme zum 21.07.2026 unter geänderten Bedingungen haben die Unsicherheit im Baubereich weiter verstärkt. Umweltverbände, Institutionen und Kammern verweisen dabei insbesondere auf das reduzierte Fördervolumen, die fehlende Investitions- und Planungssicherheit sowie mögliche Verzögerungen bei der Erreichung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen.

Die geänderten BEG-Förderinhalte sowie umfangreiche weitere Links und Informationen finden Sie hier in unserem BEN-Blog!