Neue EmpCo-Regeln - auch für Architektur- und Planungsbüros

Ab 27.09.2026 gelten neue wettbewerbsrechtliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen


Grundlage ist die europäische EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 – Empowering Consumers for the Green Transition, die in Deutschland durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt wurde. Ziel ist ein besserer Schutz der Verbraucher vor irreführenden sozialen oder Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

Architektur- und Planungsbüros betrifft dies unabhängig von ihrer Größe vor allem hinsichtlich der Außendarstellung des Büros und seiner Projekte. Relevant ist insbesondere die geschäftliche Kommunikation gegenüber privaten Bauherren und anderen Verbrauchern, etwa auf der Büro-Website, in sozialen Medien oder anderen Akquise- und Marketingmaterialien.

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