Neue EU-Schwellenwerte

ab Januar 2024 bis Dezember 2025


Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.

Auch dieses Mal hat die EU-Kommission die Schwellenwerte, ab denen die Vergabe öffentlicher Aufträge EU-weit bekannt zu machen sind, angepasst. Sie haben sich in allen Bereichen leicht erhöht, somit hat sich der Anwendungsbereich des Unterschwellenvergaberechts entsprechend geringfügig erweitert.

Ab dem 01.01.2024 gelten folgende, gegenüber bisher leicht erhöhte Schwellenwerte:

 

  • öffentliche Bauaufträge: 5.538.000 EUR
    (bis 31.12.2023: 5.382.000 EUR)                             
  • öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden: 143.000 EUR
    (bis 31.12.2023: 140.000 EUR)                      
  • öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 EUR
    (bis 31.12.2023: 215.000 EUR)