Neue EU-Schwellenwerte

ab Januar 2026 bis Dezember 2027


Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.

Auch dieses Mal hat die EU-Kommission die Schwellenwerte, ab denen die Vergabe öffentlicher Aufträge EU-weit bekannt zu machen sind, angepasst. Sie haben sich in allen Bereichen leicht verringert, somit hat sich der Anwendungsbereich des Unterschwellenvergaberechts entsprechend geringfügig reduziert.

Ab dem 01.01.2026 gelten folgende, gegenüber bisher leicht reduzierte Schwellenwerte:

 

  • öffentliche Bauaufträge: 5.404.000 EUR
    (bis 31.12.2025: 5.538.000 EUR)                             
  • öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden: 140.000 EUR
    (bis 31.12.2025: 143.000 EUR)                      
  • öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 216.000 EUR
    (bis 31.12.2025: 221.000 EUR)