Neue Vergabegrundsätze

bei Aufträgen im kommunalen Bereich geplant

Neue Grundsätze zur Unterschwellenvergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich!

Die Grundsätze zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, die die EU-Schwellenwerte (aktuell 221.000 €) nicht erreichen, sollen neu gestaltet werden.

Die dazu erforderliche neue Bekanntmachung der Vergabegrundsätze durch das Staatministerium des Innen und Integration kann derzeit noch nicht im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht werden und förmlich in Kraft treten, da sich die dafür erforderliche Änderung der kommunalen Haushaltsverordnungen noch verzögert.

Um den kommunalen Auftraggebern Rechtsklarheit zur Anwendung der im staatlichen Bereich eingeführten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu geben und ihnen die mit der neuen Bekanntmachung verbundenen Erleichterungen und erweiterten Handlungsspielräume zeitnah zur Verfügung zu stellen, können ab sofort die neuen Vergabegrundsätze im Vorgriff auf die Neufassung der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich angewendet werden. Dies gilt für Vergabeverfahren, die noch nicht begonnen wurden. Vgl. Sie dazu die Veröffentlichung des Ministeriums vom 18.05.2018.

Die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht. Künftig sind Direktvergaben (eine Streuung der Vergaben vorausgesetzt) bis zu folgenden geschätzten Auftragswerten möglich:

  • Liefer- und Dienstleistungen: 1.000 € netto
  • Bauleistungen: 5.000 € netto
  • Freiberufliche Dienstleistungen 10.000 € netto

Besondere Vorgaben zur Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen sind nunmehr abschließend in Nr. 1.11 der neuen Bekanntmachung geregelt. U.a. können Vergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 € in einem sog. „vereinfachen Vergabeverfahren“ vergeben werden.

Schematische Darstellung für die aufgeführten neuen Möglichkeiten

Weitere Informationen

Die neuen Grundsätze aktualisieren für kommunale Auftraggeber die Ausführungen im Abschnitt II des Vergabehandbuchs für freiberufliche Leistungen (VHF Bayern).