Neuer Bauleitfaden

unterstützt Strukturwandel von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

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Viele familiengeführte Landwirtschaftsbetriebe in Bayern kämpfen mit dem Strukturwandel. Nicht selten werden, um sich weitere Einkommensquellen zu erschließen, auch bauliche Erweiterungen oder Änderungen ins Auge gefasst. Gleichzeitig stellt das Baugesetzbuch (BauGB) zu Recht strenge Vorgaben auf, um den Außenbereich vor Zersiedelung zu schützen.

Mit einer Neufassung der Gemeinsamen Bekanntmachung zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (GemBek) geben Bau- und Landwirtschaftsministerium Betroffenen, Gemeinden, Genehmigungsbehörden und auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Leitfaden an die Hand, der Möglichkeiten für eine strukturelle Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe aufzeigt.

Die seit 1. August 2021 gültige Leitfaden hilft bei der Einordnung als landwirtschaftlicher Betrieb, der Errichtung von Altenteiler- und Betriebsleiterhäusern sowie Wirtschaftsgebäuden und auch von Ferienwohnungen, Hofläden oder Hofcafés. Es werden zudem die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von sogenannten mitgezogenen Nutzungen – also einem zweiten Standbein für landwirtschaftliche Betriebe – konkretisiert. Zudem reagiert die Neufassung auf neue Trends wie Wohnmobilstellplätze auf landwirtschaftlichen Anwesen, Seminarräume oder Anlagen für erneuerbare Energien. 


Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer: „Besonders freue ich mich, dass nun leichter mehrere Generationen auf einem Hof zusammenleben können, dass Wohnraum leichter an die Bedürfnisse von alten und behinderten Menschen angepasst werden kann und Landwirte sich leichter auch ein zweites wirtschaftliches Standbein schaffen können. Das ermöglicht vielen Menschen, weiterhin zusammen dort wohnen und arbeiten zu können, wo sie es wollen.“

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Es wird immer wichtiger für die Betriebe, sich neue Einkommensquellen zu erschließen. Wir haben nun die Möglichkeiten für die Diversifizierung erweitert und präzisiert. Das Baurecht erleichtert gerade den kleineren Betrieben, dass sie auch im Außenbereich das Mehrgenerationenwohnen verwirklichen können. Die Bauernfamilien leisten großen Beitrag zur Pflege ihrer Angehörigen. Für die meisten Familien kommt es nicht in Frage, Ihre Angehörigen ins Heim zu geben, sie pflegen diese selbst. Die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger wird jetzt besser gewährleistet. Das ist nur einer von vielen Bausteinen, mit dem wir im Sinne des Bayerischen Weges in der Landwirtschaftspolitik den ländlichen Raum deutlich stärken. Wir halten damit die Familien auf den Höfen und verringern so auch den Siedlungsdruck in den Dörfern.“

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 7. Juli 2021

Amtliche elektronische Fassung