Neues Datenschutzgesetz

ab 25. Mai 2018

Im Mai 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten, die seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland, unmittelbar gilt. Zeitgleich trat auch die durch den deutschen Gesetzgeber geschaffene neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Es setzt die Datenschutz-Grundverordnung um und ergänzt sie.

Mit diesem Merkblatt stellen wir Ihnen die grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Neuerungen vor.

Weitere Informationen und Hilfen finden Sie auf der gemeinsamen Plattform der Architektenkammern

www.architektendatenschutz.de

Des weiteren bietet unsere Akademie für Fort- und Weiterbildung im laufenden Semester zwei Fortbildungsveranstaltung zur DS-GVO an, in denen in einer für den juristischen Laien verständlichen Form die wesentlichen Anforderungen des neuen europäischen Datenschutzrechts dargestellt werden:

am 18.09.2018, 15.00 bis 17.30 Uhr, "Auf AEG", Nürnberg

und

am 16.10.2018, 18.00 bis 20.30 Uhr, Haus der Architektur, München

Außerdem werden die Auswirkungen und Pflichten für kleine und mittelgroße Unternehmen erläutert und im Rahmen einer anschließenden Diskussion vertieft.