In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen ersten Überblick über die Initiative, Vorteile und Grenzen des Gebäudetyp-e, die "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E", den aktuellen Stand der Zwischenerkenntnisse aus den bayerischen Pilotprojekten sowie über das Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudetyps E (Gebäudetyp-E-Gesetz).
Die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum sind schwierig. Mit ihrer Initiative "Gebäudetyp-e" wirbt die Bayerische Architektenkammer für ein zusätzliches Angebot innerhalb der Bauordnung. Dieses richtet sich vor allem an eine fachkundige Bauherrschaft. Dabei tritt der "Gebäudetyp-e" - "e" wie einfach bzw. experimentell - bewusst nicht anstelle der in der Bauordnung geltenden Gebäudeklassen, sondern ergänzt diese. Fachkundige Bauherren und Planende, erhalten damit die Freiheit, ihr Projekt auf den eigentlichen Kern der Schutzziele der Bauordnung (Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz) zu reduzieren, verzichtet werden kann dagegen auf darüberhinausgehende Normen und Standards. Während in Bayern wissenschaftlich begleitet durch die TU Braunschweig bereits 19 Pilotprojekte laufen, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" herausgebracht und das Bundesjustizministerium den Entwurf zur Umsetzung im Architekten- und Bauvertragsrecht vorgelegt.
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Hinweis
Initiator:innen und Politik verwenden mitunter unterschiedliche Schreibweisen für den Gebäudetyp (kleines bzw. großes e), daher werden je nach Quelle beide genannt.